Mehr Unterstützung für DDR-Opfer

Entfristung der Rehabilitierungsgesetze Mehr Unterstützung für DDR-Opfer

Das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist in Kraft getreten. Dadurch verbessern sich die Ansprüche für die Opfer des ehemaligen SED-Regimes weiter. Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten künftig mehr Unterstützung.

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Foto zeigt ein früheres Jugendheim in der DDR

Ein dunkles Kapitel des DDR-Erziehungssystems: das ehemalige Jugendheim in Torgau. 

Foto: picture-alliance/ ZB

Das ist ein wichtiges Signal, gerade in diesem Jahr, in dem sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal jährt. Mit dem Gesetz werden auch Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD erfüllt.

Keine Frist mehr für Anträge

Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Regimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren. Damit sie auch in Zukunft weiterhin entsprechende Anträge stellen können, werden die jeweiligen Rehabilitierungsgesetze entfristet. Betroffene müssen sich dafür an das Landgericht wenden, in dessen jetzigem Bereich die frühere Verurteilung oder die Anordnung der Unterbringung stattfand.

Mehr Unterstützung für DDR-Heimkinder

Mit dem Gesetz soll auch die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern verbessert werden. Deshalb sollen die Regelungen zur Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der seinerzeitigen Heimunterbringung erleichtert werden.

Außerdem bekommen DDR-Heimkinder unter bestimmten Voraussetzungen künftig einen zusätzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Dieser soll explizit denjenigen zugute kommen, die als Kinder oder Jugendliche in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sie selbst aber nicht rehabilitiert wurden.

Die Bundesregierung setzt sich mit unterschiedlichen Gesetzen dafür ein, dass die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert und die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen abgemildert werden.