Gesundheitswesen
Digitalisierung und innovative Strukturen im Gesundheitswesen können dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu sichern. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen, dieses hat der Bundesrat nun gebilligt.
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Patientinnen und Patienten sollen von digitalen Gesundheitsanwendungen profitieren, auch das Angebot von Videosprechstunden wird erleichtert.
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Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation enthält eine Reihe von Regelungen, die die Einsatzmöglichkeiten digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen verbessern.
- Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen erhalten. Voraussetzung: Die Hersteller können nachweisen, dass ihre Gesundheits-Apps positive Versorgungseffekte haben.
- Die Durchführung von Videosprechstunden wird erleichtert.
- Apotheken und Krankenhäuser müssen sich an die Telematikinfrastruktur anschließen, damit Patienten künftig weitere digitale Angebote nutzen können. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten.
- Patientendaten, die die Krankenkassen zu Forschungszwecken an den GKV-Spitzenverband übermitteln, müssen pseudonomysiert werden. Die Regelung zielt darauf ab, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu verbessern.
Neue Versorgungsmöglichkeiten erproben
Der Innovationsfonds, der Mittel für die Erprobung innovativer Versorgungsstrukturen bereitstellt, wird verlängert. Bis Ende 2024 stehen ihm jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im Jahr 2015 geschaffen. Ziel ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Ein neues Verfahren wird dafür sorgen, dass erfolgreiche Projekte des Innovationsfonds schneller in die Regelversorgung überführt werden können.