Bundesregierung beschließt Erhöhung der Luftverkehrssteuer
Für mehr Klimaschutz erhöht die Bundesregierung die Steuer auf Flugtickets - je nach Strecke um rund sechs bis 17 Euro pro Ticket. Das sieht das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vor, das am 1. April 2020 in Kraft tritt.
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Die Anhebung der Luftverkehrsteuer ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es dient damit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen, dem Klima und dem sparsamen Umgang mit Energieressourcen.
Anreiz für mehr Klimaschutz
Die derzeit geltenden Steuersätze werden zum 1. April 2020 erhöht. Damit verstärkt die Bundesregierung die bereits gesetzten Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Verkehr. Daneben dienen die Einnahmen auch der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. So werden im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes soll dem Staat Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro im kommenden Jahr einbringen. Bei voller Jahreswirkung ergeben sich 785 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bund.
Konkret soll die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, das wären 17,25 Euro mehr als bisher.