Das Bundeskabinett hat das vom Bundesumweltministerium vorgelegte Luftreinhalteprogramm über die Verminderung von Luftschadstoffen beschlossen. Die gute Nachricht ist: Die Belastung durch die fünf wichtigsten Luftschadstoffe ging zwischen 2005 und 2021 um 34 Prozent zurück.
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Das Luftreinhalteprogramm soll Luftschadstoffe vermindern.
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Die Reduktionsverpflichtungen für die Jahre 2020 bis 2029 kann Deutschland voraussichtlich für fast alle Schadstoffe ohne zusätzliche Maßnahmen einhalten. Das gilt auch für die Periode ab 2030. Das geht aus dem nationalen Luftreinhaltungsprogramm hervor, das vom Bundesumweltministerium vorgelegt und nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Gemäß den Angaben aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen die wichtigsten Luftschadstoffe bis 2030 auf das Niveau von 45 Prozent im Vergleich zu den Emissionen von 2005 verringert werden.
Dieses Ziel basiert auf der Verpflichtung Deutschlands gegenüber der Europäischen Union, den Ausstoß der einzelnen Luftschadstoffe bis 2030 wie folgt zu reduzieren: Schwefeldioxid um 58 Prozent, Stickstoffoxid um 65 Prozent, Ammoniak um 29 Prozent, flüchtige organische Verbindungen um 28 Prozent und Feinstaub um 43 Prozent.
In Bezug auf Schadstoffe wie Ammoniak und Feinstaub aber auch bei Stickstoffoxiden sind zusätzliche Minderungsmaßnahmen notwendig, die im Programm entsprechend beschrieben sind. Rund 95 Prozent des ausgestoßenen Ammoniaks stammt aus der Landwirtschaft.
Das freigesetzte Ammoniak breitet sich in der Luft aus. Dort reagiert es mit anderen Luftschadstoffen und bildet Feinstaub. Das Gas gefährdet die Gesundheit von Menschen und schädigt Pflanzen und ganze Ökosysteme. Ammoniak-Verbindungen können Gewässer überdüngen und übermäßiges Wachstum von Algen und Wasserpflanzen auslösen.
Feinstaub bedroht die Gesundheit. Je kleiner, umso gefährlicher – so lautet eine vereinfachte Regel. Je kleiner ein Partikel ist, umso tiefer kann er in die Lungen eindringen. Feinstaub ist krebserregend und kann zudem Schadstoffe wie giftige Schwermetalle bis in die letzten Verästelungen der Lungen tragen.
Nach EU-Recht über die Verminderung von Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ist jeder EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen. Die entsprechende EU-Richtlinie sieht für alle Mitgliedstaaten nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für Luftschadstoffe für die Jahre 2020 bis 2029 sowie ab dem Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2005 vor.
Das Luftreinhalteprogramm steht im Kontext der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen mit den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen. Es soll insbesondere dazu beitragen, Ziel 3 „ein gesundes Leben für alle Menschen“ zu erreichen.
Die Umsetzung der 17 Ziele ist ein wichtiger Auftrag für die gesamte Bundesregierung. Die Halbzeitbilanz der UN im September 2023 hat jedoch gezeigt, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 gefährdet ist.