Um Kinder aus der Armut zu holen, hat das Kabinett am 27.09.2023 die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Damit sollte die finanzielle Unterstützung für Kinder und ihre Familien vereinfacht werden. Die Leistungen bestehen zunächst in ihrer bisherigen Form.
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Am 27.09.2023 hat Familienministerin Lisa Paus den Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung vorgestellt.
Foto: IMAGO/Political-Moments
Der folgende Text dokumentiert den ursprünglichen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 27.09.2023. Die Einführung einer Kindergrundsicherung fand im Parlament keine Mehrheit und wurde daher in der 20. Legislaturperiode nicht mehr realisiert. Die familienpolitischen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Kinderfreibetrag bleiben zunächst in ihrer bisherigen Form bestehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Familienleistungen.
In Deutschland sind zu viele Kinder von Armut bedroht oder betroffen. Dies will die Bundesregierung ändern, damit Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Chancen haben. Deshalb hat das Kabinett heute die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Familien sollen Leistungen einfacher und direkter erhalten können.
Bundesfamilienministerin Paus sagte nach dem Beschluss des Kabinetts: „Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden, denn mit der Kindergrundsicherung knüpfen wir ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien.“
Die Kindergrundsicherung soll verschiedene bestehende Leistungen – Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinder-Regelsatz des Bürgergeldes, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes – zu einer zentralen existenzsichernden Unterstützung zusammenzufassen. Die neue Leistung soll aus drei Komponenten bestehen:
Ein Ziel der Kindergrundsicherung ist es, dass möglichst alle Familien ihren Anspruch auf Unterstützung im Bedarfsfall kennen und auch wahrnehmen. Dies ist bislang noch zu selten der Fall. Um möglichst alle berechtigten Familien zu erreichen, wird ein Kindergrundsicherungs-Check eingeführt. Damit wird geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat. In diesem Fall werden die Familien gezielt informiert.
Es ist vorgesehen, dass Eltern ihre Kinder anmelden und Kindergrundsicherung über ein digitales Formular beantragen. Wenn sie zugleich ihr Einverständnis geben, dass Daten, die bereits in elektronischer Form vorliegen, mit anderen Stellen abgeglichen werden, müssen sie nichts weiter tun. Neben der weiterhin möglichen Beratung vor Ort durch den neuen Familienservice, wird der Staat so zu einem digitalen Dienstleister für seine Bürgerinnen und Bürger.
Der beste Schutz vor Armut ist und bleibt aber Arbeit. Bundesfamilienministerin Paus erläuterte: „Aus Befragungen wissen wir, 80% der nicht erwerbstätigen Mütter und 65% der nicht erwerbstätigen Väter in Familien mit kleinen Einkommen würden gern wieder arbeiten.“ Daher wurden entsprechende Anreize im Gesetzentwurf gestärkt. So wird der einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag mit zunehmendem Einkommen zwar gemindert, aber nur so weit, dass zusätzliches Einkommen bleibt. Wer arbeitet, hat am Ende mehr Geld im Portemonnaie als Familien, in denen nicht oder weniger gearbeitet wird.
Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 erstmals ausgezahlt wird. Im Jahr 2025 sind dafür 2,4 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.