Das Kindergeld steigt

Fragen und Antworten Das Kindergeld steigt

Um Familien zu stärken und Steuerzahler zu entlasten, hat das Kabinett das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen: Ab 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht.

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Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag.Ab 2021 gibt es 219 Euro je für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro je für das vierte und jedes weitere Kind. Die Kinderfreibeträge steigen auf 8.388 Euro.

Um Familien stärker zu entlasten, hebt die Bundesregierung das Kindergeld zum 1. Januar 2021 an.

Foto: Bundesregierung

Insgesamt zwölf Milliarden Euro jährlich plant die Bundesregierung für die Entlastung von Familien und Kindern. Insbesondere Familien und Bezieher mit niedrigem und mittleren Einkommen sollen mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz gestärkt werden. 

Wieviel Kindergeld bekommen Eltern künftig?

Eltern sind aufgrund ihrer familiären Pflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Menschen. Ein wichtiges Werkzeug zur Familienentlastung ist deshalb das Kindergeld.

Das Zweite Familienentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro. 

Welche weiteren Entlastungen gibt es?

Auch bei der Bemessung der Einkommensteuer muss die zusätzliche Belastung von Familien berücksichtigt werden. Deshalb erhöht die Bundesregierung außerdem den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer. Jeder Freibetrag wird pro Elternteil um 144 Euro angehoben. Damit kommt ein Elternpaar insgesamt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommenssteuer fällig wird.

Was bedeuten die Neuerungen für den Rest der Steuerzahler?

Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Sowohl für das Veranlagungsjahr 2021 als auch für 2022 wird der Grundfreibetrag erhöht. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, auf 9.984 Euro pro Jahr. Das sind 576 Euro mehr als noch im Veranlagungsjahr 2020. Diese Änderung kommt Familien, aber auch kinderlosen Steuerzahlenden zu Gute.

Aktuell
in Euro

ab 2021
in Euro

ab 2022
in Euro

Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag
9.408
9.696
9.984
Kinderfreibetrag (pro Elternteil)
2.586
2.730
-
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (pro Elternteil)
1.320
1.464


-
Kindergeld (monatlich)
1. und 2. Kind
3. Kind
4. Kind und weitere
204
210
235
219
225
250


-

Was ist das Besondere an der Initiative der Bundesregierung?

Verfassungsrechtlich geboten sind die Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag an die Vorgaben des jährlichen Existenzminimumberichts. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, den Kinderfreibetrag an die Kindergeld-Erhöhung zu koppeln. Deshalb übersteigt der Freibetrag das Kinderexistenzminimum. So setzt sich die Bundesregierung nachhaltig gegen Kinderarmut ein. Bedingt durch den Abbau der "kalten Progression" geht auch die Grundfreibetrags-Erhöhung für 2021 über das Existenzminimum für Erwachsene hinaus. Als "kalte Progression" wird der Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer bezeichnet, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist, die lediglich den Preisanstieg (Inflation) ausgleichen.