Kinderfreizeitbonus beschlossen

Unterstützung für Familien Kinderfreizeitbonus beschlossen

Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus für jedes Kind ausgezahlt. Der Bundesrat hat diesem Vorhaben der Bundesregierung nun abschließend zugestimmt. 

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Kindern aus einkommensschwachen Familien soll mit dem Kinderfreizeitbonus ein Stück weit soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht werden.

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Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und anderes mehr.

Besonders betroffen sind hier Familien mit geringem finanziellem Spielraum. Um sie zu unterstützen, hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat abschließend einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind für Familien mit geringem Einkommen zugestimmt. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Er ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das die Bundesregierung im Mai beschlossen hat. So sollen die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufgefangen werden.

Bonus wird ab August ausgezahlt

Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Mehr zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ gibt es hier.