Sexueller Kindesmissbrauch geht uns alle an

Sexueller Kindesmissbrauch Sexueller Kindesmissbrauch geht uns alle an

Der Nationale Rat gegen sexuellen Kindesmissbrauch hat ein Papier vorgelegt, wie sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig besser vorgebeugt und Betroffenen besser geholfen werden kann. Bundesfamilienministerin Lambrecht betonte, es brauche „alle in der Gesellschaft“, um sexueller Gewalt entschieden entgegenzutreten

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Foto zeigt einen Jungen mit Teddybär

Die Bundesregierung setzt sich für einen besserer Schutz für Kinder und Jugendliche ein. 

Foto: Getty Images/FatCamera

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat für die Betroffenen dramatische Folgen – oft ein Leben lang. Seit Jahren stehen deshalb ein besserer Schutz für Kinder und Jugendliche sowie konkrete Hilfsangebote für Betroffene auch im Fokus der Bundesregierung.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht stellte gemeinsam mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nun die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vor. Dabei betonte sie, dass es „uns alle in der Gesellschaft“ brauche, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeitet seit Ende 2019. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, der Betroffenen und der Zivilgesellschaft an. Ziel der Arbeit ist es, sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dauerhaft und auf allen Ebenen zu bekämpfen.

Maßnahmen in fünf Themenkomplexen

Die „Gemeinsame Verständigung“ sei das Ergebnis zahlreicher Beratungen der letzten anderthalb Jahre und solle eine Anleitung sein, wie man der „widerlichen Gewalt“ begegnen könne, so Lambrecht. Fünf Themenblöcke hat der Rat ausgemacht:

  • Schutz: Hier geht es darum, dass Schutzkonzepte in Einrichtungen oder Vereinen, die Kinder betreuen, weiter ausgebaut und konsequent angewendet werden. Aber auch digitale Schutzkonzepte sollten – angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cybergrooming – entwickelt und konsequent angewendet werden.
  • Besser vernetzte Hilfen: Die unterschiedlichen Berufsgruppen, die in der Aufdeckung, der Prävention sowie bei der Betreuung der Betroffenen arbeiten, sollen besser zusammenarbeiten, um ihre vorhandenen Kompetenzen optimal einzubringen. Hier kann eine verbesserte Qualifizierung und Vernetzung dazu dienen, Gefahren schneller zu erkennen und endsprechend zu helfen.
  • Kindgerechte Justiz: Gerichtliche Verfahren sollen kindgerechter gestaltet werden, damit Kinder und Jugendliche so wenig wie nötig erneut belastet werden. Der Rat hat dazu Praxishilfen entwickelt.
  • Schutz vor Ausbeutung und internationaler Kooperation: Der Rat verfolgt hier u.a. das Ziel, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu fördern. Außerdem will der Rat gemeinsam mit der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Schutzkonzepte für den digitalen Raum erarbeiten.
  • Forschung : Zudem ist man sich einig, dass es eine bessere Datengrundlage über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche braucht. Denn die bildet die Grundlage guter politischer Entscheidungen. Der Rat hat sich daher auf Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung verständigt.

Auftrag über die Legislatur hinaus

Lambrecht betonte, dass der Rat mit seiner Verständigung „wichtige Handlungsempfehlungen“ gegeben habe, die es nun in der Praxis von allen Beteiligten mit Leben zu füllen gelte. Dies sei leider nicht eine Aufgabe nur der nächsten Tage oder Wochen, sondern vermutlich der nächsten Jahre.

Der Missbrauchsbeauftragte Rörig sagte, dass die das Papier des Nationalen Rates „eine hervorragende Basis für konsequenteres Handeln“ sei. Die künftige Bundesregierung sollte den Nationalen Rat als ständigen „Think Tank“ etablieren und stärken. Zudem forderte er den nächsten Bundestag und die nächste Bundesregierung auf, eine starke Enquete-Kommission zur Erarbeitung einer Grundsatzstrategie gegen sexuelle Gewalt im Netz einzusetzen.

Betroffene oder auch Menschen aus deren Umfeld können sich an das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" wenden. Unter der Nummer 0800 22 55 530 wird kostenlos und anonym Hilfe angeboten. 
Einen Überblick darüber, was die Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch unternimmt, gibt es hier.