Klares Signal gegen Rechtsextremismus und Rassismus 

Kabinettausschusses "zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus" unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel.

Der Ausschuss tagte am Mittwoch im Anschluss an die reguläre Kabinettsitzung.

Foto: Bundesregierung/Denzel

Die Bundesregierung will in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bereitstellen. Zusätzlich wird die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2021 vorschlagen, nochmals weitere 150 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das empfiehlt der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.

Der Ausschuss legte einen Katalog PDF, 261 KB, nicht barrierefrei von knapp 90 konkreten Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus vor. Mit den Mitteln sollen unter anderem Forschung und Prävention intensiviert werden. Zudem soll die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern gestärkt werden.

Ursachen verstehen und Antworten geben

Die Ausschuss-Mitglieder sind sich einig, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus verstärkt werden muss. Mit dem Paket will die Bundesregierung die Ursachen insbesondere von Rechtsextremismus und Rassismus besser verstehen lernen, dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken. 

Der Katalog mit 89 Maßnahmen berücksichtigt die Stellungnahmen der Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrantenorganisationen, und der Wissenschaft sowie der Länder, die der Kabinettausschuss zur Vorbereitung seiner Maßnahmen angehört hat.

Vier zentrale Ziele

Alle Maßnahmen PDF, 261 KB, nicht barrierefrei orientieren sich an den im ersten Bericht des Kabinettausschusses vom 20. Mai 2020 definierten Zielen:

1. Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen schaffen
sowie verbesserte staatliche Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus etablieren; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen.

2. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche ausbauen und stärken, auch im Netz; Weiterentwicklung der politischen Bildung und Förderung der Demokratiearbeit.

3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung.

4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Anhörung der Betroffenen war besonders wichtig

Für das Ende des ersten Quartals 2021 ist die vierte Sitzung des Kabinettausschusses geplant. Ein abschließender Bericht zur Arbeit des Ausschusses sowie zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs soll sodann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden.

Der Ausschuss hat sich zuvor sehr konkret mit den Erfahrungen von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit befasst, die manche unserer Mitbürgerinnen und -bürger in ihrem alltäglichen Leben leider noch zu häufig machen.

So hatte auf der zweiten Sitzung am 2. September 2020 eine Anhörung von Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrantenorganisationen und der Wissenschaft stattgefunden. Zuvor gab es bereits verschiedene Voranhörungen sowie ein hochrangiges Bund-Länder-Treffen.

Ausschussmitglieder: Bundeskanzlerin Angela Merkel leitet den Kabinettausschuss als Vorsitzende. Beauftragter Vorsitzender ist Bundesinnenminister Horst Seehofer. Stellvertreter ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Weitere Mitglieder des Gremiums sind die Bundesjustizministerin, die Bundesverteidigungsministerin, die Bundesfamilienministerin, die Bundesbildungsministerin, der Chef des Bundeskanzleramtes, die Integrationsbeauftragte, die Kulturstaatsministerin, die Digitalisierungsbeauftragte der Bundesregierung und der Regierungssprecher.

Weitere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind. Als ständige Gäste nehmen zudem der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus sowie der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland teil.