Pflege
Die Pflege in Deutschland wird verbessert – für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Pflegepersonal. Strukturelle Veränderungen seien notwendig, das habe die Pandemie noch einmal deutlich gemacht, so Bundesgesundheitsminister Spahn. Nachdem der Bundestag die Pflegereform verabschiedet hat, hat sie nun auch der Bundesrat gebilligt.
2 Min. Lesedauer
Die Bundesregierung hatte Regelungen auf den Weg gebracht, die unter anderem für eine regelmäßige Entlohnung nach Tarif in der Pflege sorgen. „Es werden über 500.000 Altenpflegerinnen und Altenpfleger jetzt davon profitieren, die bisher nicht nach Tarif bezahlt werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Denn Pflegekräfte hätten nicht nur „Anerkennung und Applaus verdient, sondern auch anständige Löhne und Arbeitsbedingungen.“
Pflegebedürftige werden finanziell entlastet
Mit der Reform werden zudem Rahmenbedingungen geschaffen, die einerseits mehr Verantwortung für Pflegekräfte schaffen und andererseits durch verbindlichere Personalschlüssel für mehr Entlastung sorgen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verwies außerdem auf finanzielle Erleichterungen: „Wir entlasten Pflegebedürftige und ihre Familien um etwa drei Milliarden Euro. Um besonders denjenigen zu helfen, die lange pflegebedürftig sind, steigt die Entlastung, je länger man auf Pflege angewiesen ist“, so der Minister.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung am 11. Juni beschlossen, der Bundesrat billigte es am 25. Juni 2021. Es umfasst unter anderem folgende Regelungen:
- Versorgungsverträge mit den Pflegekassen können ab 1. September 2022 nur noch dann abgeschlossen werden, wenn Altenpflegeeinrichtungen ihr Pflegepersonal tarifvertraglich oder mindestens in entsprechender Höhe entlohnen.
- Damit Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden, erhalten sie ab dem 1. Januar 2022 Zuschläge von den Pflegekassen. Die Höhe der Zuschläge sind nach der Aufenthaltsdauer der Pflegebedürftigen im Heim gestaffelt und begrenzt.
- Pflegekräfte können künftig mehr entscheiden, beispielsweise bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln und in der häuslichen Pflege.
- Für verbindlichere Personalschlüssel in den Heimen werden zudem die Personalbemessung weiter umgesetzt. Das bedeutet: Mehr Entlastung durch mehr Stellen.
- Die pauschale Beteiligung der Gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in der vollstationären Pflege werden verstetigt.
- Darüber hinaus werden die Versorgung in der Kurzzeitpflege gestärkt und eine neue Leistung der Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt.
Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen werden ein pauschaler Bundeszuschuss von eine Milliarde Euro eingeführt und der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
Außerdem wurde beschlossen, dass der Bundeszuschlag für die Gesetzlichen Krankenkassen um sieben Milliarden Euro im Jahr 2022 erhöht wird. Damit sollen die Sozialversicherungsbeiträge auch im Jahr 2022 bei unter 40 Prozent stabilisiert werden. Weitere Informationen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung bietet das Bundesgesundheitsministerium.