Homeoffice steuerlich begünstigt

Fragen und Antworten zum Jahressteuergesetz 2020 Homeoffice steuerlich begünstigt

Steuerentlastung bei Homeoffice und Kurzarbeit, Stärkung des Ehrenamtes, Regulierung im Onlinehandel. Mit dem Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht - viele in Reaktion auf die Corona-Pandemie. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt.

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Homeoffice

Arbeit im Homeoffice wird steuerlich begünstigt.

Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Was ist das Jahressteuergesetz?

Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein typisches "Artikelgesetz": Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, die etwa die Corona-Pandemie mit sich bringt. Gleichzeitig setzt es EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler.

Was regelt das Gesetz?

Um die Folgen die Corona-Pandemie weiter abzufedern, sieht das Jahressteuergesetz zahlreiche Entlastungen vor.

  • Arbeiten im Homeoffice: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
  • Kurzarbeit: Die geltende Regelung , nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, wird bis Ende 2021 verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt.
  • Alleinerziehende: Der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 Euro erhöhte Entlastungsbetrag  gilt über 2021 hinaus. Die Befristung wird aufgehoben.
  • Pflegebonus: Beihilfen und Unterstützungen , die Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise an Beschäftigte zahlen, bleiben länger steuerbegünstigt. So haben Arbeitgeber mehr Zeit für die Abwicklung der Zahlungen.

Was gilt im grenzüberschreitenden Online-Handel?

Einfacher, weniger betrugsanfällig, unternehmerfreundlicher. Das gilt künftig für die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Online-Handel. EU-weit agierende Unternehmer müssen in Zukunft nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Das erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal - den sogenannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Der Heimat-Fiskus überweist die Steuer dann im zweiten Schritt an die jeweiligen Länder. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedsstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.

Weitere Änderungen sollen den Mehrwertsteuerbetrug von Händlern aus Nicht-EU-Ländern eindämmen. Dazu werden die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Vereine und Ehrenamtliche werden stärker unterstützt: die Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Der Datenaustausch zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern erfolgt künftig rein elektronisch. Ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen. 
  • Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten wird verbessert. Das soll verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.
  • Die Steuerbefreiung für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern in Wohnungen von steuerbefreiten Genossenschaften und Vereinen gilt künftig auch für alle wohnungslosen Menschen.
  • Der Investitionsabzugsbetrag wird flexibler. Das erleichtert die Finanzierung geplanter Investitionen.