Fragen und Antworten zum Jahressteuergesetz 2020
Steuerentlastung bei Homeoffice und Kurzarbeit, Stärkung des Ehrenamtes, Regulierung im Onlinehandel. Mit dem Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht - viele in Reaktion auf die Corona-Pandemie. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt.

Arbeit im Homeoffice wird steuerlich begünstigt.
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Was ist das Jahressteuergesetz?
Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein typisches "Artikelgesetz": Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, die etwa die Corona-Pandemie mit sich bringt. Gleichzeitig setzt es EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler.
Was regelt das Gesetz?
Um die Folgen die Corona-Pandemie weiter abzufedern, sieht das Jahressteuergesetz zahlreiche Entlastungen vor.
- Arbeiten im Homeoffice: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
- Kurzarbeit: Die geltende Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, wird bis Ende 2021 verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt.
- Alleinerziehende: Der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 Euro erhöhte Entlastungsbetrag gilt über 2021 hinaus. Die Befristung wird aufgehoben.
- Pflegebonus: Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise an Beschäftigte zahlen, bleiben länger steuerbegünstigt. So haben Arbeitgeber mehr Zeit für die Abwicklung der Zahlungen.
Was gilt im grenzüberschreitenden Online-Handel?
Einfacher, weniger betrugsanfällig, unternehmerfreundlicher. Das gilt künftig für die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Online-Handel. EU-weit agierende Unternehmer müssen in Zukunft nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Das erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal - den sogenannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Der Heimat-Fiskus überweist die Steuer dann im zweiten Schritt an die jeweiligen Länder. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedsstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.
Weitere Änderungen sollen den Mehrwertsteuerbetrug von Händlern aus Nicht-EU-Ländern eindämmen. Dazu werden die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.
Was ist sonst noch wichtig?
- Vereine und Ehrenamtliche werden stärker unterstützt: die Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
- Der Datenaustausch zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern erfolgt künftig rein elektronisch. Ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen.
- Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten wird verbessert. Das soll verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.
- Die Steuerbefreiung für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern in Wohnungen von steuerbefreiten Genossenschaften und Vereinen gilt künftig auch für alle wohnungslosen Menschen.
- Der Investitionsabzugsbetrag wird flexibler. Das erleichtert die Finanzierung geplanter Investitionen.