Steuerentlastung bei Homeoffice und Kurzarbeit, Stärkung des Ehrenamtes, Regulierung im Onlinehandel. Mit dem Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht - viele in Reaktion auf die Corona-Pandemie. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt.
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Arbeit im Homeoffice wird steuerlich begünstigt.
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Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein typisches "Artikelgesetz": Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, die etwa die Corona-Pandemie mit sich bringt. Gleichzeitig setzt es EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler.
Um die Folgen die Corona-Pandemie weiter abzufedern, sieht das Jahressteuergesetz zahlreiche Entlastungen vor.
Einfacher, weniger betrugsanfällig, unternehmerfreundlicher. Das gilt künftig für die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Online-Handel. EU-weit agierende Unternehmer müssen in Zukunft nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Das erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal - den sogenannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Der Heimat-Fiskus überweist die Steuer dann im zweiten Schritt an die jeweiligen Länder. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedsstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.
Weitere Änderungen sollen den Mehrwertsteuerbetrug von Händlern aus Nicht-EU-Ländern eindämmen. Dazu werden die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.