Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Für sie ist damit auch mehr gesellschaftliche Teilhabe verbunden. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: In Zeiten von Fachkräftemangel eröffnet Inklusion ihnen neue Chancen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt.
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Menschen mit Behinderungen sollen gezielter unterstützt werden, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können.
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Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Denn das führt auch zu sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs ist es außerdem geboten, die Menschen noch stärker darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
Menschen mit Behinderungen seien oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Trotzdem seien sie wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. „Um das zu ändern machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver.“
Es gebe keine Ausreden mehr, so Heil in der abschließenden Abstimmung im Bundesrat. „Wir haben auch heute alle technischen Möglichkeiten, um inklusive Arbeitsplätze einzurichten.“ Inklusion sei eine Frage der ökonomischen Vernunft. Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sei ein unterschätztes Thema. Rund 166.000 Menschen stünden zu Verfügung, wenn das Potenzial besser ausgeschöpft würde.
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes will die Bundesregierung ihre Ziele für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Mit den Maßnahmen sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit kommen. Ziel ist zudem, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter zu unterstützen.
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Konkret sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor: