Schutzvorkehrungen gegen Corona

Neues Infektionsschutzgesetz in Kraft Schutzvorkehrungen gegen Corona

Die 3G-Regel ist ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt: Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus. Das Gesetzespaket ist in Kraft getreten.

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Mit der Gesetzes-Novelle sind auch nach dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bundesweit einheitliche Corona-Schutzvorkehrungen möglich.

Neue Maßnahmen ergänzen bewährte Regelungen

Es werden einige neue Regelungen eingeführt. So gilt nun am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). In Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurde die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher ausgeweitet. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen werden weitergeführt. Für den betrieblichen Infektionsschutz gilt außerdem wieder: Beschäftigte sollen wann immer möglich im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme werden verlängert. Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.