Homeoffice-Regelung wird verlängert

Corona-Arbeitsschutzverordnung Homeoffice-Regelung wird verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde ergänzt und gilt befristet bis 30. April 2021. Auch die Homeoffice-Regelung wurde verlängert. Ziel ist es, die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst gering zu halten.

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Grafik zeigt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten - soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Grafik zeigt die Corona-Arbeitsschutzverordnung:

- Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

- Home-Office, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen

- maximale Kontaktreduktion in Betrieben

- medizinische Masken bei unvermeidbarem Kontakt

- feste betriebliche Arbeitsgruppen

- möglichst zeitversetztes Arbeiten

Foto: Bundesregierung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat sich bewährt. Ziel bleibt es, die Gefährdungen für die Beschäftigten weiter gering zu halten, damit das Infektionsgeschehen auch insgesamt beherrschbar bleibt.

Deshalb werden folgende Maßnahmen bis 30. April 2021 verlängert:

  • Homeoffice überall dort, wo es möglich ist 
  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt

Bund und Länder haben die schrittweise Wiederaufnahme von betrieblichen Tätigkeiten vereinbart. Daher wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt: Die Öffnungsschritte müssen durch betrieblichen Infektionsschutz begleitet werden, der nicht nur einzelne Schutzmaßnahmen umfasst, sondern ineinandergreifende und aufeinander abgestimmte Maßnahmen.

Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung .