Hochwasserhilfen
Der Weg für weitere Mittel für den langfristigen Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Regionen ist nunmehr frei. Nach den Soforthilfen für die Flutopfer werden jetzt durch den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ bis zu 30 Milliarden Euro bereitgestellt.
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Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli sind erhebliche Anstrengungen für den Wiederaufbau notwendig. Die Grundlage dafür hatte das Bundeskabinett mit einer Formulierungshilfe „Aufbauhilfe 2021“ geschaffen. Es handelte sich um eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, mit der aus der Mitte des Deutschen Bundestags ein Gesetzentwurf eingebracht worden war.
Das Gesetz ist nun – nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat – am 15. September 2021 im Wesentlichen in Kraft getreten.
Der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sichert die Finanzierung für die Wiederherstellung der Infrastruktur sowie der Entschädigungsmaßnahmen. Das Sondervermögen wird mit bis zu 30 Milliarden Euro Bundesmitteln ausgestattet. „Das ist deutlich mehr, als wir das bei den letzten Hochwassern hatten,“ so Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Umfang der jetzigen Hilfen. Vorbild für die Finanzierungshilfe war der Fluthilfefonds von Bund und Ländern im Jahr 2013 aus damals acht Milliarden Euro Bundesmitteln.
Wiederherstellung der Infrastruktur
Von den ersten 16 Milliarden Euro, die noch in diesem Jahr fließen, sind 14 Milliarden Euro für Wiederaufbaumaßnahmen in den Ländern bestimmt, die Bund und Länder je zur Hälfte finanzieren. Die restlichen zwei Milliarden Euro entfallen auf die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes, die der Bund auch alleine trägt.
Alle Länder werden sich über einen Zeitraum von 30 Jahren an den Wiederaufbaukosten beteiligen, indem von 2021 bis 2050 jährlich der Länderfestbetrag an der Umsatzsteuer um jeweils 233 Millionen Euro verringert wird. Dies wird durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erreicht. Bei den weiteren Zuführungen (nach der ersten Zuführung von 16 Milliarden Euro) wird in gleicher Weise vorgegangen und das Finanzausgleichsgesetz entsprechend angepasst werden.
Neue Regelungen zum Pfändungsschutz
Das Gesetz beinhaltet außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Damit soll erreicht werden, dass die Geschädigten ihr Geld trotz gepfändeter Bankkonten bekommen.
Cell Broadcast für die Warnung der Bevölkerung
Ebenfalls verbessert werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen. So werden die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze dazu verpflichtet, technische und organisatorische Vorkehrungen für die Cell Broadcast-Technologie zu treffen, mittels derer alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachricht erhalten können.
Die Einführung von Cell Broadcast werde Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer. „Die Warnung der Bevölkerung muss klappen, auf allen Kanälen. Wenn man nachts geweckt wird, muss man sofort wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten soll.“ Die Finanzierung erfolgt über den Bundeshaushalt. Die Kosten für den Aufbau durch die vier Netzbetreiber werden auf einmalig bis zu 40 Millionen Euro geschätzt sowie auf bis zu vier Millionen Euro pro Jahr für den laufenden Betrieb.
Wiederaufbau beschleunigen
Um eine fristgerechte Umsetzung von Projekten zu ermöglichen, die durch das Hochwasser beeinträchtigt worden sind, werden die Förderzeiträume des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um zwei Jahre verlängert werden.
Damit mobile Unterkünfte und Infrastruktureinrichtungen wie Rathäuser, Schulen und Kitas schnellstmöglich errichtet werden können, soll das Baugesetzbuch ebenso geändert werden wie das Bundesfernstraßengesetz und das Allgemeine Eisenbahngesetz zur schnellen Errichtung von Ersatzbauten der Verkehrsinfrastruktur.
Die baulichen Umgestaltungen und Änderungen an Grund- und Aufriss sollen grundsätzlich genehmigungsfrei sein, wenn sie aus Gründen der Resilienz gegen künftige Naturereignisse geboten sind.