Bekämpfung von sexuellem Missbrauch
Die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch gegen Kinder wird verstärkt. Ein entsprechendes Gesetz ist in Kraft getreten. Unter anderem wird das Strafrecht verschärft und die Aufklärung von Straftaten verbessert. Ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen in Fragen und Antworten.
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Dass es notwendig ist, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern, damit sie ihre Schutzfunktion für Kinder besser entfalten können - das zeigen die bekanntgewordenen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung sowie des Besitzes von Kinderpornografie.
Was ist das Ziel des Gesetzes?
Sexualisierte Gewalt kann Kinder für ihr gesamtes Leben traumatisieren und ihr Leben zerstören. Mit den neuen Regeln zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs gegen Kinder sollen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Das Gesetz verfolgt dafür einen umfassenden Ansatz und enthält ein Bündel weitreichender Maßnahmen. Die geltenden Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden neugefasst.
Wird es Verschärfungen beim Strafrahmen geben?
Die Strafrahmen der Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornografie werden deutlich angehoben. Die Grundtatbestände gelten bereits als Verbrechen – das heißt, es ist eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen.
Was wird noch neu geregelt?
Das Gesetz dient außerdem dem Ziel, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Deshalb werden die strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse unter anderem im Bereich der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung sowie bei der Erhebung der Verkehrsdaten erweitert. In der Strafprozessordnung wird außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert. Verschärfungen im Strafrecht und Änderungen in der Strafprozessordnung allein reichen für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder aber nicht aus. Deshalb enthält das Gesetz weitere Maßnahmen, um solche Straftaten präventiv zu verhindern und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.