Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung / Kulturstaatsministerin Grütters: "Erinnerung ist Wegweiser zur Versöhnung"

Anlässlich des Gedenktages am 20. Juni für die Opfer von Flucht und Vertreibung hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Beitrag der Erinnerungskultur für Verständigung und Versöhnung betont. „Die Erinnerung an das Leid der deutschen Vertriebenen und der Vertriebenen aller anderen Völker soll uns Wegweiser zur Versöhnung in Europa und der Welt sein“, sagte sie. „Einen neuen erinnerungspolitischen Akzent setzen wir in diesem Jahr mit der bevorstehenden Eröffnung des Dokumentationszentrums Flucht, Vertreibung, Versöhnung als deutschlandweit einzigartigen, gesamteuropäisch verankerten und international sichtbaren Lern- und Erinnerungsort. Das Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung macht uns bewusst, wie schnell ein jahrhundertelanges friedliches Miteinander in Feindseligkeit, in Hass und Hetze umschlagen kann. Deshalb wollen wir mit dem Dokumentationszentrum auch beitragen zur Verständigung mit den Menschen in Europa und mit den Entwurzelten, die fern von ihrem Heimatland und ihrer Muttersprache Zuflucht bei uns suchen.“

Die Bundesregierung fördert auf Grundlage des § 96  Bundesvertriebenengesetz vielfältige Institutionen und Projekte, die das deutsche Kulturerbe der ehemals von Deutschen besiedelten Regionen in Mittel- und Osteuropa, wie zum Beispiel Böhmen und Mähren, Ostpreußen, Schlesien oder Siebenbürgen, erhalten und erforschen. Aus dem Etat der Kulturstaatsministerin standen dafür in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Mittel stellte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die verständigungspolitische Arbeit der Vertriebenen zur Verfügung.

Darüber hinaus erhält das Deutsche Historische Museum
12 Millionen Euro zur Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Unterstützt werden damit unter anderem entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten und Ankäufe vieler Objekten im Rahmen der neuen Dauerausstellung im DHM.

Am vergangenen Mittwoch hatte das Bundeskabinett den turnusmäßigen „Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2019 und 2020“ beschlossen. Der Bericht informiert über die Initiativen und Entwicklungen in den Jahren 2019 und 2020, erläutert die Förderschwerpunkte der Bundesregierung und stellt die Arbeit der vom Bund dauerhaft geförderten Museen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vor. Dazu gehören unter anderem das Ostpreußische Landesmuseum Lüneburg, die Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie Regensburg, die Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek Herne oder das Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas München.

Seit 2015 begeht Deutschland den Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen jährlich am 20. Juni, der zugleich auch Weltflüchtlingstag ist.

Der Bericht ist abrufbar unter www.kulturstaatsministerin.de