Gedenken an Flucht und Vertreibung
Die Bundesregierung gedenkt seit dem 20. Juni 2015 jährlich der Opfer von Flucht und Vertreibung. Auf Einladung von Bundesinnenminister Horst Seehofer kamen die Gäste in diesem Jahr in den Bolle Festsälen in Berlin zusammen. Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, erinnerte in ihrer Ansprache an die Schicksale unzähliger Opfer.
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Seit dem 20. Juni 2015 gedenkt die Bundesregierung jährlich der Opfer von Flucht und Vertreibung. Auf Einladung von Bundesinnenminister Horst Seehofer kamen die Gäste in diesem Jahr in den Bolle Festsälen in Berlin zusammen. Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, erinnerte in ihrer Ansprache an die Schicksale unzähliger Opfer.
Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Gedenkveranstaltung in diesem Jahr ohne Gäste statt. Neben der Rede von Gerda Hasselfeldt sprachen auch Bundesinnenminister Horst Seehofer, Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, und der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Bernd Fabritius. Das deutsch-polnische Jugendorchester begleitete das Gedenken mit musikalischen Einlagen.
Leid der Opfer spielt bedeutende Rolle
Der nationale Gedenktag sei ein Tag der Erinnerung. „Die Sehnsucht vieler Menschen nach persönlicher Erinnerung bleibt ungebrochen“, so Innenminister Seehofer. „Auch 76 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erreichen das Deutsche Rote Kreuz jährlich immer noch über 10.000 Vermisstenanfragen. Dieser Gedenktag schafft einen würdigen Rahmen, sowohl für die öffentliche als auch für die private Erinnerung.“ Die Feierlichkeit gebe den Opfern ihre Würde zurück. Der Gedenktag zeige, dass das Leid der vielen Millionen Deutschen die fliehen mussten oder vertrieben wurden eine bedeutende Rolle in der Kultur unseres Landes spiele, sagte der Minister in seiner Rede.
Und weiter: „Mit dem Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung ergänzen wir den Austausch über die Lehren des Zweiten Weltkriegs und tragen zur gesamteuropäischen Erinnerung bei. Das Kriegsfolgenschicksal der Heimatvertriebenen und ihr Leidensweg sind wesentlicher Bestandteil der deutschen Geschichte, eine nichtwegzudenkende Dimension unseres kollektiven Gedächtnisses.“ Die Vertriebenen seien Träger eines ausgeprägten Heimatbewusstseins. „Trotz Hunger, Not und Kriegselend, trotz des schmerzlichen Heimatverlustes gestalteten sie mit Pioniergeist, Eifer und beharrlicher Kraft die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland mit. Die stabilste Demokratie und der beste Rechtstaat in der deutschen Geschichte“, betonte Seehofer.
Schicksal der Vertriebenen hat Nachkriegszeit geprägt
„Solange noch Zeitzeugen unter uns sind, sollten wir ihnen aufmerksam zuhören, um so das unermessliche Leid von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen wirklich und besser verstehen zu können“, ergänzte Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes in ihrer Rede. „Das Schicksal der Vertriebenen hat das Deutschland der Nachkriegszeit dauerhaft geprägt. Ende 1949 stellten Flüchtlinge und Vertriebene 16,5 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik. Fast jeder siebte Einwohner hatte seine Heimat verloren. Diese Frauen und Männer trugen wesentlich zum Aufbau und zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität unseres Landes bei.“ Sie haben ihr Selbstverständnis in der Charta der Heimatvertriebenen niedergelegt. „Mit diesem Verzicht auf Rache und Vergeltung haben die deutschen Heimatvertriebenen einen großartigen historischen Beitrag zur Aussöhnung und zur Einigung Europas geleistet. Auch dessen sollten wir uns an einem Tag wie diesem bewusst sein“, so Hasselfeldt.
„Um es klar zu sagen: Der gewaltsame Heimatverlust war und ist ein unmenschliches schweres Verbrechen“, betonte Innenminister Seehofer. „Wir haben aus der Geschichte gelernt. Der heutige Gedenktag verbindet die Vergangenheit mit der Gegenwart und macht unser Handeln fest für die Zukunft.“
Der 20. Juni ist seit 2015 der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Mit diesem Datum knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen.
Zur angemessenen öffentlichen Wahrnehmung werden an diesem Tag bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt.