Aufgepasst bei vernetztem Spielzeug

Das sollten Sie wissen Aufgepasst bei vernetztem Spielzeug

Sprechende Puppen, Uhren oder Bilderbücher: Spielzeug, das mit dem Internet verbunden ist, ist sehr beliebt, denn es kann interagieren - also sich mit Kindern unterhalten oder Wissensfragen beantworten. Doch Achtung: Smart Toys können Informationen über ihre Nutzer aufzeichnen und weitergeben.

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Ein Kind spielt an einem Tablet.

Vorsicht ist bei Spielzeugen geboten, die unbemerkt Audio- oder Bilddateien aufnehmen.

Foto: Getty Images/Tetra images RF

Intelligentes Spielzeug oder vernetzte Alltagsgegenstände wie zum Beispiel Sprachassistenten können die Privatsphäre von Kindern verletzen, warnt die Bundesnetzagentur. Dies tritt ein, wenn sie unbemerkt Audio- oder Bilddateien aufnehmen und an ein Empfangsgerät weitersenden können. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten.

Vor diesem vernetzten Spielzeug warnt die Bundesnetzagentur

Smart Toys
Das können per App gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere sein. Das Spielzeug wird dann zum Spionagegerät, wenn Gespräche des Kindes und anderer Personen von Dritten mitgehört oder Dritte das Kind oder dessen Umfeld heimlich beobachten können. Aber nicht jedes interaktive Spielzeug ist verboten. Spielzeuge, die zur Interaktion mit dem Kind keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- oder Bilddateien an Dritte übermitteln, sind erlaubt.

Smartwatches für Kinder
Grundsätzlich gibt es gegen Uhren mit integriertem Handy keine Bedenken. Aber der Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion ist verboten. Die Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden kann. Daneben haben diese Uhren eine Abhörfunktion - oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation". Die Uhren lassen sich unbemerkt mit einem Handy verbinden und ermöglichen so das Mithören. Detaillierte Informationen dazu finden sich bei der Bundesnetzagentur .

Sprachassistenten
Sprachassistenten, die mittels Spracherkennung Befehle empfangen und weiterleiten können, sind in Deutschland dann erlaubt, wenn man erkennen und steuern kann, wann eine Aufnahme stattfindet. Kinder können mit ihrer Hilfe Musik und Bücher hören oder Suchmaschinen bedienen. Die Initiative "Schau Hin" warnt , dass diese Technologie nicht unbedenklich für das Kinderzimmer ist. Denn Kinder können so auf ungeeignete Inhalte und kostenpflichtige Angebote stoßen.

Spielzeugautos
Auch Spielzeugautos können über eine Kamera verfügen. Wenn sie die Aufnahmen zum Beispiel auf ein Smartphone oder Tablet übertragen, sollten Eltern prüfen, ob Personen gefilmt werden oder nur bodennahe Aufnahmen gemacht werden. Auch hier gilt: Diese Spielzeuge sind verboten, wenn sie heimlich Audio- oder Bilddateien an Dritte übermitteln.

So können Eltern Gefahren vermeiden

Die Bundesnetzagentur rät Eltern, beim Kauf auf folgende Fragen zu achten:

  1. Verfügt der Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen? Dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben!
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist da Gerät verboten!

Verbraucher sollten sich deshalb vor dem Kauf von vernetzten Spielsachen über deren genaue Funktionsweise informieren, Produktbeschreibungen und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau prüfen.

Die Initiative "Schau hin" empfiehlt internetfähiges Spielzeug erst für Kinder ab zehn Jahren, wenn diese bereits Online-Erfahrungen haben. Auch sollten Eltern die Smart Toys abschalten, wenn sie nicht in Gebrauch sind, damit keine Daten gesammelt werden können. Hinweise, ob Produkte aktuell Gefahren bergen, bietet das Internetangebot "Surfen ohne Risiko" .