Die Europäische Bürgerbeauftragte

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Wissen vertiefen zur EU Die Europäische Bürgerbeauftragte

Die Irin Emily O'Reilly ist seit 2013 Europäische Bürgerbeauftragte. Sie prüft und analysiert Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der EU. Wie sich Bürgerinnen und Bürger an sie wenden können, lesen Sie hier.

2 Min. Lesedauer

Auf dem Bild ist Emily O'Reilly zu sehen.

Die Irin Emily O'Reilly ist seit 2013 EU-Bürgerbeauftragte.

Foto: European Parlament - EP 2014

Was ist die Aufgabe der oder des Europäischen Bürgerbeauftragten?

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) haben das Recht, sich mit Beschwerden gegen europäische Institutionen an das Europäische Parlament zu wenden. Die Gesuche werden von der oder dem Europäischen Bürgerbeauftragten entgegengenommen und untersucht. Die Funktion ist unabhängig von Weisungen der Regierungen und unparteilich.

Die EU-Organe sind verpflichtet, der oder dem Bürgerbeauftragten Auskunft zu geben und Zugang zu angeforderten Dokumenten zu geben. Die oder der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchungen vor.

Was passiert, wenn ein Missstand gefunden wird?

Die oder der Bürgerbeauftragte führt alle Untersuchungen durch, die sie oder er zur Klärung eines vermuteten Missstands für notwendig hält. Deckt die oder der Bürgerbeauftragte einen Missstand auf, so befasst sie oder er die betreffende Institution. Innerhalb von drei Monaten muss die Institution dazu Stellung nehmen. Die oder der Bürgerbeauftragte legt der betreffenden Institution und dem EP einen Abschlussbericht vor. Auch die Bürgerinnen und Bürger werden über das Ergebnis der Untersuchung informiert.

Mögliche Missstände in den Institutionen sind etwa:

  • Ungerechte Behandlung
  • Diskriminierung
  • Machtmissbrauch
  • Fehlen oder Verweigern von Informationen
  • Unnötige Verzögerungen
  • Fehlerhafte Verfahren

Wer hat das Amt zurzeit inne?

Seit 2013 hat mit der Irin Emily O'Reilly erstmals eine Frau das Amt inne. Die Bürgerbeauftragte sitzt in Straßburg. Sie kann nur auf Antrag des EP vom EuGH ihres Amtes enthoben werden. Dazu müsste erwiesen sein, dass die Beauftragte die Voraussetzungen für ihr Amt nicht mehr erfüllt oder sich schweren Verfehlungen schuldig gemacht hat.

Wie wird das Amt vergeben?

Die oder der Europäische Bürgerbeauftragte wird nach jeder Wahl des EP für die Dauer der Wahlperiode, also für fünf Jahre, gewählt. Sie oder er kann danach wiedergewählt werden.

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger an die Europäische Bürgerbeauftragte wenden?

Eine Beschwerde kann online auf der Seite der Bürgerbeauftragten ausgefüllt werden. Das geschilderte Problem darf der Antragstellerin oder dem Antragsteller nicht länger als zwei Jahre bekannt sein.

In dem Beschwerdeformular müssen die Bürgerinnen und Bürger angeben, wer sie sind, über welches Organ sie sich beschweren und worin das Problem besteht. Auf Wunsch der antragstellenden Person kann die Beschwerde vertraulich behandelt werden.