Die EU-Staaten haben sich auf ein 16. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Mit ihm sendet die Europäische Union ein weiteres Signal der Entschlossenheit an Russland.
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Deutschland und die EU stehen fest an der Seite der Ukraine: Das Brandenburger Tor in Berlin erstrahlt in den Nationalfarben des Landes.
Foto: Stefanie Loos
Zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine hat die Europäische Union ihr 16. Sanktionspaket beschlossen. Darauf einigten sich die EU-Außenministerinnen und -minister am 24. Februar 2025. Ziel ist es, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Das Paket umfasst verschärfte Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte, weitgehende Handelsbeschränkungen sowie Sanktionen im Finanzsektor und gegen russische Medien.
Die EU hatte bereits zuvor knapp 80 Schiffen das Einlaufen in Häfen untersagt und Unternehmen verboten, ihnen Dienstleistungen anzubieten. Nun werden 73 weitere Schiffe auf die Sanktionsliste gesetzt. Zudem wurden Regeländerungen vorgenommen, die es ermöglichen, nicht nur die Betreiber, sondern auch Eigentümer und Kapitäne dieser Schiffe mit Sanktionen zu belegen.
Die Schattenflotte besteht aus Schiffen mit undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen, die zur Umgehung von Sanktionen genutzt werden. Russland setzt zunehmend auf überalterte Tanker aus Drittstaaten, da eigene Schiffe nicht mehr so einfach einsetzbar sind. Neben dem Transport von Rohöl gibt es zudem Befürchtungen, dass diese Schiffe für Sabotageaktionen gegen Unterwasserinfrastrukturen genutzt werden könnten.
Ein zentrales Element des neuen Pakets sind weitgehende Handelsrestriktionen. Unter anderem wird der Import von russischem Aluminium und Aluminiumlegierungen erheblich eingeschränkt. Zusätzlich wird der Export bestimmter Produkte untersagt, die für die russische Rüstungsindustrie von Bedeutung sind. Dazu zählen:
Außerdem wurde ein Verbot von Transaktionen mit russischen Häfen und Flughäfen beschlossen, die bei der Umgehung der westlichen Ölpreisobergrenze eine Rolle spielen.
Verschärfte Sanktionen im Finanzsektor
Die EU hat weitere Maßnahmen im Finanzbereich ergriffen, um Russland wirtschaftlich zu schwächen. Dazu gehören:
Die EU hat ferner ihre Liste von sanktionierten Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen weiter ausgebaut, die mit Russlands militärisch-industriellem Komplex zusammenarbeiten. Neu hinzugefügt wurden 48 weitere Personen und 35 Unternehmen und Organisationen. Diese unterliegen nun Vermögenssperren und EU-Einreiseverboten.
Mit den neuen Maßnahmen hat die EU die Rundfunklizenzen von acht russischen Medienunternehmen ausgesetzt. Dies ist Teil der Bestrebungen, die Verbreitung von Propaganda und Desinformation aus Russland innerhalb der EU einzudämmen.
Mit dem 16. Sanktionspaket erhöht die EU erneut den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Preis für die Fortführung des Krieges zu erhöhen. Die EU zeigt sich weiterhin entschlossen, Sanktionen zu verschärfen, sollte Russland seinen Angriffskrieg fortsetzen.
Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland und einen Überblick über die Auswirkungen der Sanktionen auf die russische Wirtschaft.
Die EU hat im Dezember 2024 ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, um die Umgehung bestehender Maßnahmen zu erschweren und den russischen militärisch-industriellen Komplex weiter zu schwächen. Erstmals sind auch chinesische Unternehmen betroffen, die Russland mit militärisch nutzbaren Komponenten versorgen.
Der Rat hat 84 neue Listungen beschlossen, darunter 54 Einzelpersonen und 30 Organisationen, die zur Destabilisierung der Ukraine beitragen. Betroffen sind unter anderem Mitglieder der Militäreinheit, die das Kinderkrankenhaus Ochmatdyt in Kyjiw bombardierte, sowie Manager russischer Energieunternehmen. Erstmals wurden Sanktionen gegen chinesische Unternehmen verhängt, die Russland mit Drohnen-Komponenten und Mikroelektronik beliefern.
Um Sanktionsumgehungen zu verhindern, wurden insgesamt 79 Schiffe aus Drittländern gelistet, die zur sogenannten Schattenflotte gehören. Diese Schiffe werden genutzt, um die Preisobergrenze für russisches Öl zu umgehen und den Energiesektor Russlands zu stützen. Auch Schiffe, die militärische Ausrüstung transportieren oder am Diebstahl ukrainischen Getreides beteiligt sind, wurden sanktioniert.
32 weitere Organisationen wurden sanktioniert, darunter Unternehmen in China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Sie unterliegen somit strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können.
Der Rat untersagt ferner die Anerkennung russischer Gerichtsurteile, die europäische Unternehmen an rechtlichen Schritten außerhalb Russlands hindern sollten. Zudem wurden Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilität eingeführt, darunter Regelungen zur Freigabe von Barguthaben europäischer Zentralverwahrer und verlängerte Fristen für den geordneten Rückzug europäischer Unternehmen aus Russland.
Die EU hat angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Darauf einigten sich die EU-Außenministerinnen und -minister am 24. Juni. Das 14. Sanktionspaket zielt insbesondere darauf ab, gegen die Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen besser vorgehen zu können. Darüber hinaus sieht es Auflagen für russisches Flüssigerdgas (LNG) vor. Politische Parteien, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen dürfen keine Finanzmittel aus Russland mehr annehmen, und gegen 69 Personen und 47 Einrichtungen wurden Sanktionen verhängt.
Das neue Sanktionspaket betrifft insbesondere Unternehmen, die durch Finanztransaktionen und Lieferungen verbotener EU-Waren gegen die bestehenden Sanktionen verstoßen haben. Unter den neu gelisteten Unternehmen befindet sich beispielsweise auch eines, das daran beteiligt war, den Transport von Waffen von Nordkorea nach Russland zu ermöglichen und damit EU-Sanktionen zu umgehen. Weiterhin werden auch russische Rüstungsunternehmen gelistet.
Zukünftig wird es insbesondere verboten sein, russisches LNG in europäischen Häfen zum Weitertransport in Länder außerhalb der EU umzuladen. Zudem werden russische LNG-Exportprojekte mit einem Investitions- und Bereitstellungsverbot belegt.
Die Sanktionen betreffen inzwischen über 2.200 Personen, Unternehmen und Institutionen. Zu den neu in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen gehören: mehrere Geschäftsleute, Propagandisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Angehörige der Armee und der Justiz, Personen, die für die Deportation ukrainischer Kinder verantwortlich sind, sowie Angehörige des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation, die an der religiösen Verfolgung auf der illegal annektierten Krim beteiligt sind, und der Regierung.
Sie unterliegen einem Reiseverbot in oder durch die EU, ihre Vermögenswerte werden eingefroren und EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen ihnen keine Gelder zur Verfügung stellen.
Die Europäische Union hat anlässlich des zweiten Jahrestages des völkerrechtswidrigen Angriffes Russlands auf die Ukraine ein neues Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Damit werden die Vermögen von weiteren knapp 200 Personen, Unternehmen und Institutionen in der EU eingefroren. In diesem Zusammenhang soll auch die russische Drohnenproduktion erheblich sanktioniert werden.
Von den aktuellen Sanktionen sind Unternehmen betroffen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung von dessen Verteidigungs- und Sicherheitssektor beitragen. Ein Verkauf militärisch nutzbarer Güter an sie aus der EU wird damit unterbunden. Ziel ist es, den Druck auf die Betroffenen weiterhin hoch zu halten, um die Kriegsmaschinerie von Wladimir Putin weiter zu schwächen.
Der am 24. Februar 2024 in Kraft getretene Beschluss stellt die größte Erweiterung der Sanktionsliste bisher dar: Neben 106 Einzelpersonen wurden auch 88 Einrichtungen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen, die nun mehr als 2.000 Einträge enthält.
Die neuen Sanktionen sollen Russland daran hindern, sensible Komponenten für Entwicklung und Bau von Kampfdrohnen zu erwerben. Es werden nun auch Unternehmen gelistet, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und es werden Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt, um Schlupflöcher zu stopfen und die Kriegsführung mit Drohnen zu erschweren.
Insgesamt wurden 27 weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern in die Liste aufgenommen. Diese Firmen arbeiten eng mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex zusammen. Für diese Unternehmen gelten nun strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.
Bereits im Dezember 2023 wurden die Sanktionen gegen Russland verschärft. Kern des 12. Sanktionspakets waren Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischen Diamanten nach Europa. Ferner wurden die Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze stärker überwacht. Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten wurden verschärft und harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten ergriffen, die Sanktionen umgehen. Schließlich wurde die 12. Sanktionsliste erweitert. Vermögenswerte von über 140 natürlichen und juristischen Personen wurden eingefroren.
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Sanktionen gegen Russland vollumfänglich und setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam und entschlossen auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Regionen reagieren.
Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum zwölftem Sanktionspaket.
Die EU hat gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in den vergangenen Monaten bereits massive Sanktionen in den Bereichen Finanzen, Energie, Transport, Beschränkungen gegen Personen und Einrichtungen sowie Visabeschränkung beschlossen. Die bisherigen Sanktionen hier im Überblick:
Finanzsektor:
Um die massiven Sanktionen vollständig und lückenlos umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce wird in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen geleitet. Die EU hat ebenfalls eine Taskforce eingerichtet.
Energiesektor:
Transportsektor:
Industriesektor:
Visavergabe:
Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:
Die beschlossenen Sanktionen richten sich zusätzlich auch gegen zahlreiche Individuen und Einrichtungen in Russland und im Ausland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen oder zu verantworten haben. Das betrifft auch Staatspräsident Putin und Außenminister Lawrow, Mitglieder des russischen Nationalen Sicherheitsrates, Duma-Abgeordnete, Kreml-Sprecher Peskow, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarchen. Unter Berücksichtigung früherer Sanktionen gegen Einzelpersonen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 verhängt wurden, hat die EU rund 1.800 Organisationen Einzelpersonen mit Sanktionen belegt. Eine Übersicht bietet der Europäische Rat.