Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende erhalten mehr Kinderzuschlag: Ab dem 1. Januar 2024 steigt er von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
1 Min. Lesedauer
Der Kinderzuschlag steigt: Er ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.
Foto: Getty Images/Nick Dolding
Der Kinderzuschlag wird im neuen Jahr erhöht. Er beträgt ab dem 1. Januar 2024 bis zu 292 Euro monatlich je Kind. Zuvor betrug der Höchstsatz maximal 250 Euro.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie können den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.
Ja, der Kinderzuschlag muss beantragt werden. Den Antrag können Sie online auf der Internetseite der Familienkasse stellen. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt.
Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich beispielsweise von Kitagebühren befreien lassen. Bei welchen Anlaufstellen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.