Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Dafür – und zusätzlich für Kinderbonus und Energiepauschale – haben Bundestag und Bundesrat grünes Licht gegeben.
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Wegen hoher Energiepreise entlastet die Bundesregierung die Menschen steuerlich - bei Entfernungspauschale, Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag.
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Die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, treffen viele Menschen hart. Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb Ende Februar auf ein umfassendes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro verständigt. Das Paket umfasst Entlastungen bei der Stromrechnung, Einmalzahlungen für Beziehende existenzsichernder Leistungen und Steuererleichterungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren davon.
Um die vereinbarten steuerlichen Verbesserungen umzusetzen, hat die Bundesregierung das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben es nun beschlossen. Es setzt folgende Erleichterungen rückwirkend ab 1. Januar 2022 um:
Zudem wurden mit dem Steuerentlastungsgesetz weitere wichtige Hilfen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt, die Teil des Zweiten Entlastungspakets sind:
Die Bundesregierung hat sich außerdem auf weitere Entlastungen verständigt. Mehr Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten.