Energiewende
Ausbau Erneuerbarer Energien, Steigerung der Energieeffizienz und Treibhausgasminderung - diese Ziele beinhaltet der Nationale Energie- und Klimaplan, den das Kabinett nun beschlossen hat. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
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Der Nationale Energie- und Klimaplan, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, enthält die Beiträge zu den EU-2030-Zielen für:
- den Ausbau Erneuerbarer Energien (30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch),
- die Steigerung der Energieeffizienz (Minderung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent gegenüber 2008) und
- die Treibhausgasminderung (mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990).
Der Plan berücksichtigt größtenteils die Zielsetzungen und Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Außerdem enthält er das Bekenntnis Deutschlands vom 23. September 2019 auf dem UN-Klimagipfel in New York, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Transparenz schaffen, regionale Kooperationen stärken
Mit den jeweils vorzulegenden Plänen aller EU-Mitgliedstaaten wird transparent und vergleichbar, was energie- und klimapolitisch EU-weit möglich sein wird. Von 2023 bis 2030 sind alle zwei Jahre Fortschrittsberichte vorzulegen. In 2024 soll eine Aktualisierung der Pläne erfolgen. Durch die Pläne soll die regionale Kooperation zwischen den Nachbarstaaten gestärkt werden. Die Bundesregierung unterstützt dies ausdrücklich.
Gemeinsam getragen und gestaltet
Die europäische Einbettung ist für das Gelingen von Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland sinnvoll. Dies gilt auch für die Energiewende- und Klimaschutzstrategien in anderen Mitgliedstaaten. So wird die Energieunion der EU von allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam getragen und gestaltet.