Elektromobilität
Das Ziel ist klar: Auf Deutschlands Straßen sollen möglichst viele Elektroautos fahren. Dafür hat die Bundesregierung eine Reihe von Fördermaßnahmen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht - und ist bestrebt, diese weiter auszubauen. Ein Überblick.
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Das Elektromobilitätsgesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Damit können Kommunen selbst entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen - beispielsweise durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte. Die Voraussetzung dafür ist das sogenannte "E-Kennzeichen".
Das Gesetz definiert auch erstmals Elektrofahrzeuge - und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.
Plug-In-Hybride kombinieren einen verbrennungsmotorischen mit einem elektromotorischem Antrieb. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.
Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.
Mit dem Umweltbonus fördert die Bundesregierung den Absatz neuer Elektrofahrzeuge. Er beträgt 4.000 Euro für reine Elektroautos und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride. Die Förderung gilt für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Industrie finanziert.
Die Bundesregierung investiert 300 Millionen Euro in den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist der flächendeckende Aufbau von mindestens 15.000 Ladesäulen bis 2020 in ganz Deutschland, davon 5.000 Schnelllade- und 10.000 Normalladesäulen.
Mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV sowie der Ausbau der kommunalen Ladeinfrastruktur. Das Programm ist mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet.
Kfz-Steuerbefreiung: Für reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen gilt eine auf zehn Jahre verlängerte Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuerbefreiung wird gewährt bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
Firmenwagen: Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme ist zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.
Ladevorrichtung: Der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist bis Ende 2020 von der Einkommensteuer befreit - ebenso wie die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.
Öffentliche Beschaffung: Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiges Instrument zur Markteinführung von Elektrofahrzeugen. Die Bundesregierung geht hier mit gutem Beispiel voran: Künftig sollen 20 Prozent des bundeseigenen Fuhrparks aus Elektrofahrzeugen bestehen. Dafür stehen weitere 100 Millionen Euro bereit.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurden zudem weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität vereinbart.
Dazu zählen unter anderem die rechtliche Erleichterung des Einbaus von Ladepunkten für Mieter und Wohnungseigentümer, die Einführung einer Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge sowie die Erhöhung der Kaufprämie für Elektrotaxis und leichte Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb.
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 31.059 Elektro-Pkw und 16.525 Plug-In-Hybride neu zugelassen. Die Zahlen deuten auf den Erfolg der verschiedenen staatlichen Maßnahmen hin. Die Bundesregierung rechnet mit weiteren positiven Entwicklungen bis zum Jahresende.