Wer noch keinen Antrag auf die Energiepreispauschale von 200 Euro gestellt hat, kann das noch bis Anfang Oktober tun. Wie funktioniert das genau? Und wer hat Anspruch auf die Zahlung? Fragen und Antworten im Überblick.
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Noch bis 2. Oktober: Studierende können die Energiepreispauschale online beantragen.
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Bisher haben über 2,8 Millionen Antragsberechtigte die Einmalzahlung erhalten. Das entspricht einer Antragsquote von gut 79,2 Prozent – ca. 562 Millionen. Euro wurden ausgezahlt.
Der Antrag kann noch bis zum 2. Oktober 2023 gestellt werden.
Seit März 2023 ist der Antrag auf Einmalzahlung von 200 Euro bundesweit möglich. Bund und Länder haben dafür gemeinsam eine Antragsplattform entwickelt.
Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro haben:
Auf der Webseite www.einmalzahlung200.de kann die Auszahlung der 200 Euro beantragt werden. Für die Beantragung wird ein Zugangscode benötigt. Diesen erhält man von der Ausbildungsstätte, beispielsweise von der Hochschule oder Berufsschule. Folgende Schritte müssen dann durchgeführt werden:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man abschließend per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung.
Eine Hotline unterstützt bei Fragen rund um die Einmalzahlung. Sie ist unter der Telefonnummer 0800 2623 003 zu erreichen, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Wer bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte angemeldet war, kann die Einmalzahlung erhalten.
Noch weitere Fragen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantwortet sie in einem ausführlichen FAQ zur Einmalzahlung.