Neue Düngeverordnung
Mit der neuen Düngeverordnung sollen Nährstoffe effizienter eingesetzt und die Nitratgehalte in belasteten Teilen des Grundwassers reduziert werden. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die am 1. Mai 2020 in Kraft tritt.
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Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft.
Bundesregierung unterstützt Landwirte
Bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird die Bundesregierung die Landwirte finanziell unterstützen. Schwerpunkt ist die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung von mit Nitrat und Phosphat besonders belasteten Gebieten (sogenannte "rote Gebiete") erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Die Ausweisung der roten Gebiete kann künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert erfolgen. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe müssen nun weitere Umsetzungsschritte erarbeitet werden. Gleiches gilt für weitergehende Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten.