Gesundheit
Mehr digitale Helfer für Pflegebedürftige, mehr Telemedizin und eine gute digitale Infrastruktur - das sind die Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt.
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Künftig können digitale Anwendungen auch in der Pflege - wie beispielsweise Apps zur Sturzprävention oder zum Gedächtnistraining - in die Regelversorgung aufgenommen werden. Auch der Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften wird digital erleichtert. Zudem können Versicherte ihre Daten zu digitalen Anwendungen künftig in der elektronischen Patientenakte speichern.
Die Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit, die Potenziale der Digitalisierung besser auszuschöpfen, hat sich gerade auch in der Corona-Pandemie gezeigt. Das Kabinett hatte am Mittwoch, 20. Januar, den Gesetzentwurf beschlossen, der Bundestag hat das Gesetz am Donnertstag, 6. Mai 2021, verabschiedet. Am Freitag, 28. Mai 2021, hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt.
Datenschutz und -sicherheit bleiben
Auch Hebammen und Heilmittelerbringer können künftig Videosprechstunden und telemedizinische Leistungen anbieten und diese vergütet bekommen. Zudem kann das E-Rezept einfacher und sogar grenzüberschreitend genutzt werden. Daneben wird eine Patientenkurzakte geschaffen. Wichtige Informationen können Patienten somit auch bei Aufenthalt im EU-Ausland mit ihren Ärzten teilen. Alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz werden dabei - wie bisher - berücksichtigt .
Zuverlässige Gesundheitsinformationen im Internet
Zudem wird das Gesundheitsportal gesund.bund.de gesetzlich verankert. Mit dem digitalen Portal bündelt das Bundesgesundheitsministerium verlässliche Gesundheitsinformationen zu relevanten Gesundheitsthemen. Als unabhängiges Gesundheitsportal unterstützt gesund.bund.de Menschen dabei, die eigene Gesundheit zu verstehen und die vielen medizinischen Angebote zu Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung richtig einordnen zu können.
Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege weitet die angestoßenen Maßnahmen des Digitalen Versorgung-Gesetzes und des Patientendaten-Schutzgesetzes aus und treibt sich voran.