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Gut informiert den Ruhestand planen

Digitale Rentenübersicht Gut informiert den Ruhestand planen

Wie steht es um meine finanzielle Absicherung im Alter? Für viele Menschen ist es nicht leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bei dieser Frage den Überblick zu behalten. Dabei helfen soll künftig ein Online-Portal. Das entsprechende Gesetz ist mit Jahresbeginn in Kraft getreten.

Eine junge Frau sitzt auf dem Fußboden ihres Wohnzimmers. Sie betrachtet ein Tablet und betrachtet Kontoauszüge.

Digital und transparent: Das geplante Online-Portal informiert individuell, wie es um die eigene Alterssicherung steht.

Foto: Getty Images/Martin Prescott

Nur wer gut über seine eigenen Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Rente informiert ist, kann Vorsorge treffen, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Angesichts des komplexen Systems der Altersvorsorge in Deutschland ist das eine große Herausforderung. Vielen fehlt ein transparenter Gesamtüberblick über alle bisher erreichten und erreichbaren Ansprüche aus den drei Säulen der Alterssicherung. 

Um dies zu ändern, hatte die Bundesregierung das Gesetz Digitale Rentenübersicht auf den Weg gebracht. "Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern", hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu erklärt. "Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht."

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Die Digitale Rentenübersicht soll einen Gesamtüberblick über die erreichten sowie erreichbaren Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bieten - und zwar einfach und auch für Laien nachvollziehbar. Dafür wird eine "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht" bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Sie soll ein Portal entwickeln, über das mittels Steuer-Identifikationsnummer eine individuelle Digitale Rentenübersicht abgerufen werden kann.

Die individuellen Daten werden nur für die Abfrage zusammengeführt. Anschließend können sie freiwillig in einem Nutzerkonto gespeichert werden - ansonsten werden sie gelöscht. Das Angebot soll ab Herbst 2023 zur Verfügung stehen.

Ab Oktober 2022 können sich die Träger von Altersvorsorgeleistungen in einem ersten Schritt freiwillig an dem Projekt beteiligen. Ein Jahr später soll die "Pflichtphase" beginnen. Dann müssen alle Anbieter ihre Informationen zur Verfügung stellen – zu privaten Riester- oder Rürup-Renten, Betriebsrenten oder Lebensversicherungen.

Sozialversicherungswahlen werden modernisiert

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vor. Verbessert werden die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes in der Sozialversicherung. Zudem wird der Frauenanteil in der Selbstverwaltung erhöht. Ziel ist es, das Wahlverfahren transparenter und die Sozialversicherungswahlen bekannter zu machen sowie die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf das Rechtsverhältnis zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Rentenversicherte erbringen. Die Beschaffungsverfahren sollen transparenter und nachvollziehbarer werden. Bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Rentenversicherungsträger sollen darüber hinaus Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung gewährleistet werden.