Stark durch die Krise

Dezemberhilfe kommt Stark durch die Krise

Die Bundesregierung stellt mit Unterstützungsangeboten sicher, dass es im Dezember keine Solidaritätslücke gibt. Die Überbrückungshilfe III wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz ließen in einer gemeinsamen Pressekonferenz keinen Zweifel, den von temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen.

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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe") wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit stehen den betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung. Die bis Ende Juni 2021 verlängerte Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Solidaritätslücke schließen

Bundeswirtschaftsminister Altmaier verwies auf die mit einher gehende Neustarthilfe . Dieses Instrument sei "gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot." "Das kostet viel Geld", machte Bundesfinanzminister Olaf Scholz  klar, "aber die Alternative, eine Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen, wäre noch viel teurer für uns alle." Die Bundesregierung plant 37,5 Milliarden Euro für Corona-Unternehmenshilfen im nächsten Jahr ein. Darüber hinaus ist eine allgemeine Vorsorge für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie mit 30 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.

Dezemberhilfe im Überblick:

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung wird aber wieder über die ITPlattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTERZertifikat direkt stellen. 

Überbrückungshilfe III im Überblick

Erfasst werden nun auch Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent (bisher 50) erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. Der Förderhöchstbetrag pro Monat erhöht sich von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.  Die Situation von Soloselbständigen wird besonders berücksichtigt. Sie können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen und erhalten 5.000 Euro Zuschuss als „Neustarthilfe“ .