Unterstützung für November und Dezember
Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Solo-Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe und Dezember- hilfe"). Erste Abschlagszahlungen für beide Monate sind bereits erfolgt. Die reguläre Auszahlung der Novemberhilfen ist nun auch möglich.
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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember konnten bereits beantragt werden. Die Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 wurden als Abschlagszahlungen bereits gezahlt. Die reguläre Auszahlung der Novemberhilfe über die Bewilligungststellen der Länder kann ab dem 12. Januar 2021 erfolgen.
Novemer- und Dezemberhilfe im Überblick
Antragsberechtigt für die November- und Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe werden im Grundsatz bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November und Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November und Dezember 2020 gewährt.
Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Anträge für die Novemberhilfe können seit dem 25. November 2020 gestellt werden, für die Dezemberhilfe ist das seit dem 23. Dezember 2020 möglich. Der Antrag muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte eingereicht werden. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Die bis Ende Juni 2021 verlängerte Überbrückungshilfe unterstützt darüber hinaus Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Solidaritätslücke schließen
Bundeswirtschaftsminister Altmaier verwies auf die damit einhergehende Neustarthilfe. Dieses Instrument sei "gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot." Das koste viel Geld, machte Bundesfinanzminister Olaf Scholz klar, "aber die Alternative, eine Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen, wäre noch viel teurer für uns alle." Die Bundesregierung plant 37,5 Milliarden Euro für Corona-Unternehmenshilfen im nächsten Jahr ein. Darüber hinaus ist eine allgemeine Vorsorge für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie mit 30 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.
Überbrückungshilfe III im Überblick
Erfasst werden nun auch Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent (bisher 50) erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. Der Förderhöchstbetrag pro Monat erhöht sich von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
Die Situation von Solo-Selbständigen wird besonders berücksichtigt. Sie können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen und erhalten 5.000 Euro Zuschuss als Neustarthilfe.
Weitere Informationen zum Antrag für die November- und Dezemberhilfe und Details zu den weiteren Wirtschaftshilfen finden Sie in unserem Frage-und-Antwort-Text und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und den Bundeswirtschaftsministeriums.