Bedrohte Arten schützen

Artenschutzkonferenz in der Schweiz Bedrohte Arten schützen

Nashörner und Elefanten vor Handel schützen, Wilderei bekämpfen - dafür hat sich die Bundesregierung unter anderem bei der 18. CITES -Artenschutzkonferenz im schweizerischen Genf eingesetzt. Die wichtigsten Themen des Zusammentreffens im Überblick.

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Worum ging es bei der CITES-Artenschutzkonferenz?

Im Fokus der 18. CITES-Konferenz stand der erweiterte und verbesserte Kampf gegen Wilderei. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere für den Erhalt des internationalen Handelsverbots mit Elfenbein- und Nashornhorn eingesetzt. Darüber hinaus waren Schutzmaßnahmen für seltene Amphibien und Reptilien sowie bedrohte Hai- und Rochenarten Thema. Auch über die Wahrung der tropischen Regenwälder vor Abholzung wurde gesprochen.

Was wurde beschlossen?

Nachdem der Giraffen-Bestand in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen war, wurden diese nun unter besonderen Schutz gestellt. Insbesondere gegen den Handel von seltenen Amphibien und Reptilien wurden weitere Schutzmaßnahmen beschlossen. Auch die insgesamt 18 durch Überfischung und Beifang bedrohten Hai- und Rochenarten sollen besser geschützt werden. Zudem soll eine neu gegründete Arbeitsgruppe sich für die Umsetzung des Schutzes von Großkatzen einsetzen.
Deutschland hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, das strenge Verbot für den Handel mit Elfenbein und Nashornhorn beizubehalten. Drei Vorhaben, die eine Bedrohung für Elefanten und Nashörnern dargestellt hätten, wurden gekippt. Darunter zwei Anträge des südlichen Afrikas, die die bisherigen Maßnahmen hinsichtlich der Elefantenpopulation lockern sollten. Außerdem ein Antrag Namibias und Eswatinis (ehemals Swasiland), der die Freigabe kommerziellen Handels mit lebenden Nashörnern und Nashornjagdtrophäen fordert.

Welche Arten sind besonders betroffen?

CITES fasst bedrohte Arten in drei Kategorien - Appendix I, II und III:

  • Die bereits vom Ausssterben bedrohten Tiere (zum Beispiel der Pandabär, der asiatische Elefant, der Papagei, der Grönlandwal und der chinesische Flussdelfin). Für sie ist der Handel grundsätzlich verboten.
  • Arten, die noch nicht vom Aussterben bedroht, aber vom Handel gefährdet sind (zum Beispiel der afrikanische Elefant, der Walhai, das Flusspferd und das Zwergflusspferd).
  • Arten, deren Exporte die Staaten, in denen diese Arten vorkommen, besser kontrollieren möchten (zum Beispiel das Paka, der Dominikanertriel und der Zebrawels).

Welche Rolle spielt der Artenschutz für Deutschland und die EU?

Die EU ist einer der größten Importeure für exotische Tiere und Pflanzen. Deswegen ist es wichtig, dass sie bei strengeren Schutzmaßnahmen eine wichtige Regelungsfunktion übernimmt und mit den Herkunftsländern konstruktiv zusammenarbeitet.

Wie wird der Schutz rechtlich umgesetzt?

In Deutschland und der gesamten Europäischen Union wird das Abkommen durch die EU-Artenschutzverordnung umgesetzt. Zusätzlich hat die EU ihr Recht genutzt, strengere Maßnahmen einzuführen, wie beispielsweise Einfuhrgenehmigungspflichten oder Importverbote.

CITES ist ein internationales Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen, auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern des 1973 angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossenen Abkommens. Mittlerweile sind dem 1975 international in Kraft getretenen Übereinkommen 183 Staaten beigetreten. Das Kernprinzip von CITES ist das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass der Handel mit Exemplaren einer Art nur dann stattfinden darf, wenn er als "unschädlich" für den Erhalt der Art gilt. Geregelt werden die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 35.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten, vor allem über Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten.