Die Bundestagswahl in den vom Hochwasser stark betroffenen Regionen ist sichergestellt

Zerstörte Akten vor dem Rathaus in Altenahr.

Im Ahrtal stehen viele der üblichen Wahllokale nicht zur Verfügung – die Möglichkeit der einfachen und sicheren Stimmabgabe wird dennoch sichergestellt.

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Heute informierte der Bundeswahlleiter unter anderem mit dem Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz über die Sicherstellung der Abläufe zur Bundestagswahl in den von der Flutkatstrophe betroffenen Gebieten. Es seien pragmatische Maßnahmen erarbeitet worden, damit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme abzugeben, betonte der Bundeswahlleiter am Dienstag in der Bundespressekonferenz.

Die Bundestagswahl kann auch in dem von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stattfinden. Viele der üblichen Wahllokale stehen zwar nicht zur Verfügung, da sie entweder infolge des Hochwassers nicht nutzbar sind oder für andere Zwecke benötigt werden. Die Landes- und Kreiswahlleitung sowie die betroffenen Kommunen haben sich jedoch auf den Wahlablauf im Katastrophengebiet verständigt.

Besonders betroffen sind eine Vielzahl der Gemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr sowie die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und viele ihrer Stadtteile. Aber auch die vom Hochwasser betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen, dort die Wahlkreise 88 Aachen II, 92 Euskirchen/Rhein-Erft Kreis II und 98 Rhein-Sieg Kreis II.

Wahlbenachrichtigungen

Sofern die bis zum 5. September vorgesehene postalische Zustellung von Wahlbenachrichtigungen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, können die notwendigen Informationen über die Wahl – wie die Adresse von Wahlräumen, Wahlzeit oder der Ablauf der Briefwahl – durch Plakate, über das Internetangebot der Kommunen, Hörfunk, Fernsehen oder Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden.

Briefwahl

Briefwahlanträge können auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Heimatgemeinde gestellt werden. Selbstverständlich kann dies online geschehen. Diese Möglichkeit gilt auch für Wahlberechtigte, die sich wegen der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten.

Wahltag

Am Wahltag werden die üblichen Wahlräume für die Urnenwahl ganz überwiegend zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls wird die Gemeinde eine Alternative (zum Beispiel ein stabiles Zelt, ortsfester Bus oder Container) anbieten.

Für das Wahlverfahren in den besonders betroffenen Gebieten werden wichtige Informationen für die Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl und den Wahltag auf den Internetseiten der Kommunen und des Landeswahlleiters bereitgestellt. Der Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz veröffentlichte eine Pressemitteilung . Die Pressemitteilung des Landeswahlleiters von Nordrhein-Westfalen finden Sie hier .

Ebenfalls weist der Bundeswahlleiter auf den vereinbarten Wahlablauf hin und hat Informationen zur Teilnahme von Wahlberechtigten, die bei der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ihre Wohnung verloren haben, zur Verfügung gestellt.