Reformen
Die Menschen in Deutschland werden zum Glück immer älter. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen nimmt zu. Das Thema Pflege war und ist der Bundesregierung daher ein wichtiges Anliegen. Mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt sie Pflegebedürftige und Pflegende - auch unabhängig von der Corona-Pandemie. Ein Überblick
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Mit vielen Maßnahmen und Initiativen stärkt die Bundesregierung die Pflege. Um den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen, hatte sie im Jahr 2018 die "Konzertierte Aktion Pflege" aufgelegt. Wichtige Maßnahmen für eine bessere Entlohnung, für mehr Auszubildende und mehr Personal wurden bereits umgesetzt. Einige Beispiele:
1. Mehr Pflegefachkräfte: Ein Sofortprogramm hat dafür gesorgt, dass 13.000 neue Stellen in der Altenpflege unbürokratisch finanziert werden können. In den Krankenhäusern wird sogar jede neue Pflegestelle finanziert.
2. Mehr Pflegehilfskräfte: Ab 1. Januar 2021 werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen. Die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert; der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird dadurch nicht steigen.
3. Höhere Mindestlöhne: Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege steigen bundesweit in vier Schritten bis April 2022 auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde. Die regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne werden zum 1. September 2021 angeglichen sein. Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal auch einen Mindestlohn Pflegefachkräfte festgelegt.
4. Mehr Ausbildung: Am 1. Januar ist die neue generalistische Pflegeausbildung gestartet. Ihre Einführung wird begleitet durch die "Ausbildungsoffensive Pflege". Das Schulgeld wurde abgeschafft, eine Ausbildungsvergütung eingeführt. Einzelne Bundesländer haben bereits deutlich steigendes Interesse an Ausbildung festgestellt.
5. Pflegestudium eingeführt: Die neu eingeführte hochschulische Pflegeausbildung ist mit rund 30 Studiengängen gestartet. Das Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.
6. Mehr Digitales: Durch Kostenübernahme beschleunigt, schreitet die Digitalisierung in der Pflege voran. Pflegeeinrichtungen nutzen die digitale Hilfe für die elektronische Dokumentation und Tourenplanung, aber auch für Schulungen der Pflegekräfte.
7. Urlaubsanspruch verbessert: Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 wird der Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage steigen.
Anerkennung und Unterstützung während der Corona-Pandemie
8. Corona-Prämie: Die Corona-Pandemie hat die Altenpflegeheime und ambulante Pflege vor eine besondere Herausforderung und Belastung gestellt. Um diese Arbeit zu würdigen, haben alle einen Bonus erhalten, die in der Altenpflege arbeiten.
9. Schnelltests: Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen.
Unterstützung für pflegen Angehörige
Etwa Dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden nach wie vor zu Hause von Familienmitgliedern betreut. Wenn die Pflege eines Familienmitgliedes organisiert werden soll, benötigen pflegende Angehörige dringend Unterstützung und mehr zeitliche Flexibilität. Hier hilft die Bundesregierung unter anderem mit diesen Regelungen:
10. Die Familienpflegezeit: Etwa 2,5 Millionen Berufstätige pflegen Angehörige zu Hause. Mit der Familienpflegezeit können sich Beschäftigte für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
11. Die Akuthilfe: Durch die Corona-Pandemie sind viele pflegende Angehörige zusätzlich belastet. Damit sie Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen.
12. Medizinische Rehabilitation: Wenn pflegende Angehörige eine stationäre medizinische Reha in Anspruch nehmen wollen, können sie parallel ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in derselben Einrichtung betreuen lassen.
13. Angehörigenentlastung: Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltsverpflichtete Kinder entlastet. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen.
Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen - gemeinsam mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern. Hier eine aktuelle Zwischenbilanz zur KAP.