Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst

Saubere Luft Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst

In Städten mit geringer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte werden Fahrverbote nun in aller Regel als unverhältnismäßig eingestuft. Die Neuregelungen setzen das Eckpunktepapier zum Konzept der Bundesregierung für "Saubere Luft und individuelle Mobilität" um.

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Luftmessstation

Ziel der Gesetzesanpassung: Mobilität und Saubere Luft in Großstädten sicherstellen.

Foto: picture alliance/Bernd Weißbrod

"Saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" - so lautet der genaue Titel von Konzept und Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Oktober 2018. Ziel der Maßnahmen ist es, Fahrverbote zu vermeiden und die Luftqualität in deutschen Städten zu verbessern.

Umrüstung und Updates

"Wir haben keine Europäischen Grenzwerte verändert", so die Bundeskanzlerin nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz im November 2018. "Aber wir haben unterschieden zwischen geringeren Überschreitungen dieser Grenzwerte von 40 Mikrogramm und höherer Überschreitung." 

Mit den zusätzlichen Maßnahmen, wie der Umrüstung von Kommunalfahrzeugen und Bussen, Hardware-Umrüstung der kleineren Lastkraftwagen, Software-Updates und auch Hardware-Umrüstung bei Pkw, könne man sehr schnell in die Lage kommen, in den Städten, wo die Überschreitungen nur bis 50 Mikrogramm gehen, die Grenzwerte von 40 dann auch zu erreichen.  

Maßnahmenpaket vervollständigt

Die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vervollständigen nun das Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Geregelt wird, dass in Städten, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur geringfügig überschritten wird, Fahrverbote in aller Regel unverhältnismäßig sind. Das gilt für die Städte, in denen der Jahresmittelwert 40 bis 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft beträgt.

Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen für saubere Luft bald für die Einhaltung des EU-Grenzwerts sorgen: Fahrverbote werden daher nicht notwendig sein.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten

Mit dieser Regelung nimmt die Bundesregierung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in das Bundesimmissionsschutzgesetz auf. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen festgestellt, dass Verkehrsbeschränkungen im Einzelfall zulässig und geboten sein können, wenn sie verhältnismäßig sind.

Außerdem schreibt das Gesetz fest, welche Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen sind: Das betrifft Euro 6 Diesel und ebenso Euro 4 und 5 Diesel, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxid pro Kilometer ausstoßen. Mit Hardware nachgerüstete Pkw können also auch dort fahren, wo Fahrverbote bestehen. Ebenfalls davon ausgenommen sind Nutzfahrzeuge, vor allem diejenigen, bei denen die Nachrüstung mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, wie Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Ausnahmen gelten auch für Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen und Polizeifahrzeuge. 

Fahrverbote vermeiden

Staatsminister Helge Braun hatte bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers am 24. Oktober 2018 zur Änderung des Bundesimissionschutzgesetzes gesagt: "Unser Ziel ist es, Fahrverbote generell zu vermeiden. Wir glauben, dass Fahrverbote in dem Abschnitt zwischen 40 und 50 Mikrogramm nicht verhältnismäßig sind." Das sei nur eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes der Europäischen Union. In der Regel würde hier die Vielzahl anderer Maßnahmen ausreichen, um von Fahrverboten Abstand zu nehmen und trotzdem dafür zu sorgen, dass die Luft in den Innenstädten sauberer ist.