Online-Ausweisfunktion
Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Bürgerinnen und Bürger schon jetzt einfach und sicher im Internet identifizieren. Nun wird die Gruppe der Nutzer auf Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, erweitert. Das Gesetz tritt teilweise am 5. August 2019, in seinen wesentlichen Bestimmungen am 1. November 2019 in Kraft.
Die europaweit anerkannte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises ermöglicht bereits jetzt eine sichere Online-Identifizierung. Die Abkürzung eID steht für elektronische Identität.
Personenkreis wird erweitert
Diese eID-Funktion ist jedoch bislang nicht für jedermann zugänglich. Insbesondere Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, haben bisher keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Das ändert nun die Bundesregierung. Auf freiwilliger Basis führt sie die eID-Karte ein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Personalausweis. Es ist eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse abgespeichert werden.
Gang zur Behörde entfällt
Bürgerinnen und Bürger können dadurch wichtige deutsche Dienstleistungen im E-Government auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen. Das geht auch mit dem Smartphone. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Das ist wichtig, um beispielsweise online ein Führungszeugnis zu beantragen oder die Steuererklärung abzugeben. So erübrigt sich der Gang zur Behörde.