Bologna-Bericht
Der „Bologna-Prozess“ ist ein europäisches Erfolgsprojekt. Unter diesem Namen startete 1999 eine europäische Studienreform. Das Bundeskabinett hat jetzt einen Bilanz-Bericht zu „Bologna“ beschlossen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Der Bologna-Prozess hat die deutschen Studiengänge international vergleichbar gemacht.
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Der Bologna-Prozess hat in Europa schon viel erreicht: Er hat die Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme unter anderem mit der Einführung von Bachelor und Master ermöglicht. Für Qualität und Anerkennung von Studienprogrammen konnten deutliche Fortschritte erzielt werden. Gleichzeitig setzte die Hochschulreform maßgebliche Impulse für die Internationalisierung der Hochschulen.
Die Europäische Studienreform, der so genannte „Bologna-Prozess“, war am Mittwoch Thema im Bundeskabinett. Das Kabinett hat dazu einen „Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2000 – 2020“ beschlossen. Es handelt sich um einen Bilanzbericht zu Erreichtem im Europäischen Hochschulraum in den vergangenen 20 Jahren, der zeigt, dass der Prozess auch als Katalysator für Reformen im deutschen Hochschulsystem gewirkt hat.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die Zahl der Studierenden an deutschen Hochschulen hat stark zugenommen. Im Wintersemester 2019/2020 waren knapp 2,9 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Dies entspricht im Vergleich zum Wintersemester 1999/2000 - also zum Beginn des Bologna-Prozesses - einer Steigerung von über 63 Prozent.
Zudem ist das Studienangebot an deutschen Hochschulen inzwischen ganz überwiegend durch international vergleichbare Bachelor- und Masterstudiengängen geprägt. Die rund 18.700 Studiengänge, die mit einem Bachelor- oder Masterabschluss enden, machen 91,5 Prozent aller Studiengänge in Deutschland aus. Zum Vergleich: 2000 waren es weniger als ein Prozent.
Das große, übergeordnete Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums. In diesem soll es möglich sein, verschiedene Elemente des Studiums – einen ganzen Studiengang bis zum Abschluss oder Teile des Studiums – in einem anderen Land unter Anerkennung dieses Abschlusses bzw. der Studienleistungen zu absolvieren.
Zu Beginn des Bologna-Prozesses im Jahr 2000 waren rund 50.000 Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit an ausländischen Hochschulen eingeschrieben. Im Jahr 2017 studierten 140.000 deutsche Studierende im Ausland. Die Zahl hat sich somit fast verdreifacht.
Im Jahr 2000 waren rund 113.000 internationale Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben, 2019 waren es knapp 320.000. Damit hat sich auch die Anzahl der ausländischen Studierenden in Deutschland seit Beginn des Bologna-Prozesses beinahe verdreifacht. Gleichzeitig hat auch die Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern deutlich zugenommen.
Zu den Kernzielen gehört die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen. Die Anerkennung dient unmittelbar der akademischen Mobilität der Studierenden und verbessert ihre Chancen auf berufliche Mobilität.
In zehn Staaten, darunter auch in Deutschland, ist die automatische Anerkennung im Sinne der Definition im Bologna-Prozess gegeben. Dies bedeutet, dass alle Qualifikationen (also Studienleistungen und -abschlüsse), die keinen wesentlichen Unterschied aufweisen, wie inländische Leistungen und Abschlüsse behandelt und anerkannt werden. Dennoch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung der Anerkennung.
Ziel des Bundes und der Länder ist es, dass Studierende und Absolventinnen und Absolventen die Vielfalt der Bevölkerung Deutschlands widerspiegeln. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen und Programme umgesetzt, um unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen gleichberechtigt in die Hochschulbildung einzubeziehen. Die Chancengerechtigkeit wurde damit bereits verbessert. Gleichwohl müssen weitere Anstrengungen unternommen werden.
Die Digitalisierung im Hochschulbereich fand erstmals 2015 im Kommuniqué der Ministerkonferenz der Bologna-Staaten in Jerewan Erwähnung. Seitdem hat dieses Thema in Deutschland wie auch in anderen Staaten des europäischen Hochschulraums eine rasante Entwicklung genommen.
Die Digitalisierung kann beispielsweise dazu beitragen, die Hochschulen als Bildungsort attraktiver zu machen, durch neuartige Bildungsangebote die Sichtbarkeit der deutschen Hochschulen insbesondere für Studieninteressierte aus anderen Ländern zu erhöhen oder auch neue Zugangswege zur Bildung schaffen.
Bei der strategischen Ausrichtung des Wissenschaftsstandortes Deutschland spielt die Digitalisierung deshalb eine zunehmend wichtige Rolle. Dabei geht es nicht darum, die Präsenzhochschulen in Online-Universitäten umzubauen, sondern den spezifischen Mehrwert der Digitalisierung für die Hochschulen nutzbar zu machen.
Diese Maxime bleibt auch vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie gültig. Alle Akteure des deutschen Wissenschaftssystems, inklusive der Hochschulen, befanden sich vor der Covid-19-Pandemie auf einem guten Weg, die Digitalisierung voranzubringen. Nun gilt es, diesen Weg weiter zu gehen und gleichzeitig die Innovationen, deren Nutzen sich in der Krise gezeigt haben, sinnvoll in Lehre, Forschung, und Verwaltung zu integrieren.
Die Bundesregierung hat zu den Reformen im deutschen Hochschulsystem mit verschiedensten Maßnahmen beigetragen und fördert sie auch weiterhin,
zum Beispiel mit:
- der Exzellenzstrategie zur Stärkung der universitären Spitzenforschung,
- Programmen wie der Förderinitiative „Innovative Hochschule“
- dem "Qualitätspakt Lehre" zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre,
- der Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs,
- dem "Hochschulpakt" zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze,
- mit der Mobilitätsförderung über dem Deutschen Akademischen Austauschdienst,
- der Alexander von Humboldt Stiftung, die den Austausch zwischen – exzellenten ausländischen und deutschen Wissenschaftlern fördert
- und nicht zuletzt mit dem AuslandsBAföG.