Besserer Lärmschutz für Schulen und Kitas

Fluglärm Besserer Lärmschutz für Schulen und Kitas

Die Bundesregierung hat im ersten Bericht zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes Empfehlungen für besseren Lärmschutz rund um Flughäfen beschlossen. Der Bericht empfiehlt unter anderem, den Lärmschutz für Grundschulen und Kitas in Flughafennähe zu verbessern.

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Ein Flugzeug fliegt über ein Wohnhaus in Berlin-Tegel

Schulen und Kitas sollen künftig besser vor Fluglärm geschützt werden.

Foto: Thomas Trutschel/photothek.net

Das Kabinett hat den ersten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes beschlossen. Mit dem Bericht spricht sie dem Bundestag Empfehlungen aus für besseren Lärmschutz von betroffenen Gebiete rund um Flughäfen. Auch im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Lärmgrenzwerte in Flughafennähe weiterzuentwickeln

Das 2007 novellierte Fluglärmgesetz selber erfordert Berichte zu Lärmgrenzwerten im Zehn-Jahres-Turnus. Die Werte sollen regelmäßig überprüft werden mit Blick darauf, ob sie noch geeignet und angemessen sind. Maßstab dafür bilden der neuste Stand der Luftfahrttechnik und die jüngsten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung.

Gleichzeitig geht es in dem Bericht darum, darzustellen, inwieweit das Gesetz bereits umgesetzt wurde. Fachliche Grundlagen für den vorliegenden Bericht hat zudem ein breit angelegtes mehrstufiges Beteiligungsverfahren der betroffenen Akteure geliefert.

Verschärfte Grenzwerte, bessere Kostenerstattung

Der aktuelle Bericht enthält 13 Empfehlungen für einen noch besseren Schutz durch das Gesetz und höhere Akzeptanz bei den Betroffenen. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen sollen im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden.

Unter anderem empfiehlt der Bericht:

  • Vorschläge für verschärfte Lärmgrenzwerte zu erarbeiten anhand neuer schalltechnischer Daten von Verkehrsflugzeugen. Dabei sollen die Lärmschutzgebiete mindestens die aktuelle Größe behalten.
  • Damit Wohngebäude und andere Einrichtungen schneller mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet werden, sollen die Kosten dafür zukünftig nicht mehr zeitlich gestaffelt erstattet werden.
  • Es soll bessere Regelungen für den Schallschutz für Grundschulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser geben. Diese Empfehlung geht unter anderem auf Studien zurück, die zeigen, dass Grundschulkinder langsamer lesen lernen, wenn sie erhöhten Fluglärmbelastungen ausgesetzt sind.

Was regelt das Fluglärmgesetz?

Das Fluglärmgesetz von 2007 zielt auf einen verbesserten Schutz der Anwohner von Flugplätzen. Gegenüber dem Gesetz von 1971 wurden Grenzwerte für den passiven Lärmschutz deutlich verbessert: Zehn bis 15 Dezibel weniger dürfen es sein.

Das Gesetz hat 2007 eine Nacht-Schutzzone eingeführt mit speziellen Anforderungen, die einzuhalten sind. Außerdem sorgt es für eine vorausschauende Siedlungsplanung rund um Flughäfen.

Schallschutz durch Baumaßnahmen wurden durch das Gesetz gestärkt: Die Flugplatzbetreiber tragen die Kosten dafür bei bestehenden Wohngebäuden und schutzbedürftigen Einrichtungen in der sogenannten Tag-Schutzzone eins und in der Nacht-Schutzzone.

Drei Rechtsverordnungen konkretisieren die Vorschriften des Fluglärmgesetzes: Die erste Fluglärmschutzverordnung von 2008 regelt, wie Daten über den Flugbetrieb erfasst werden sowie das Berechnungsverfahren, das Lärmschutzbereiche definiert. Die zweite Fluglärmschutzverordnung von 2009 bestimmt, welche Qualität baulicher Schallschutz aufweisen muss. Die dritte Fluglärmschutzverordnung von 2013 regelt Einzelheiten zur Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen Anwohnern beim Neu- und Ausbau von Flughäfen.

Bedingt durch die Dauer der Regierungsbildung haben sich die Abstimmungsprozesse und die Vorlage des Berichts verzögert. Er wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.