Mehr Unterstützung bei Aufnahme von Kindern

Adoptionshilfe-Gesetz Mehr Unterstützung bei Aufnahme von Kindern

Mit mehr Beratung und Hilfestellung unterstützt die Bundesregierung künftig Familien bei der Adoption von Kindern besser. Das Adoptionshilfe-Gesetz hat nun abschließend der Bundesrat gebilligt.

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Eltern gehen mit kleinen Tochter spazieren.

Die Adoptionszahlen sind seit Jahren rückläufig. Gleichzeitig steigen die Anforderungen bei der Beratung der Familien.

Foto: imago images/Westend61

Gut 3.700 Kinder wurden 2018 in Deutschland adoptiert. Für sie und ihre Familien bedeutet eine Adoption einen Einschnitt, der sie ihr Leben lang begleitet. Die Bundesregierung unterstützt Adoptiv-, aber auch Herkunftsfamilien künftig stärker. Bestehende gesetzliche Regelungen wurden dafür an die Bedürfnisse der Betroffenen sowie an die gelebte Adoptionspraxis angepasst.

Das Gesetz bringt im Wesentlichen Verbesserungen in vier Punkten:

  • Bessere Beratung und Unterstützung: Es wird ein Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung aller Beteiligten eingeführt. Damit werden Adoptiv- wie Herkunftsfamilien künftig über den Adoptionsbeschluss hinaus fachlich begleitet.
    Für Stiefkindadoptionen gilt im Vorfeld künftig eine verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Ausgenommen hiervon sind lesbische Paare, deren gemeinsames Wunschkind in ihre Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird. So ist sichergestellt, dass sie  gegenüber Ehen zwischen Mann und Frau nicht benachteiligt werden.
  • Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption: Ein selbstverständlicher Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptionsfamilie schafft Vertrauen und stärkt die ganze Familie. Die Familien werden hierbei von den Adoptionsvermittlungsstellen unterstützt. Auch ein Informationsaustausch oder Kontakt – über die Vermittlungsstellen – mit der Herkunftsfamilie kann eine stabile Persönlichkeit der betroffenen Kinder fördern. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis aller Beteiligten.
  • Unbegleitete Auslandsadoptionen werden untersagt: Auslandsadoptionen werden künftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Damit wird gewährleistet, dass die internationalen Schutzstandards eingehalten werden. Außerdem soll durch die Begleitung einer fachkundigen Stelle verhindert werden, dass die Familie nicht ausreichend auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet ist und eine Überprüfung des Kindeswohles erfolgt. Zusätzlich wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.
  • Strukturen der Adoptionsvermittlung werden gestärkt, indem Zuständigkeiten und Verfahrensfragen klarer geregelt werden.

Insgesamt sind die Adoptionszahlen seit Jahren rückläufig. Die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Vermittlungspraxis allerdings sind gestiegen. So werden vermehrt Kinder mit besonderen Fürsorgebedürfnissen zur Adoption freigegeben. Bei mehr als 40 Prozent der Inlandsadoptionen (und 60 Prozent der Auslandsadoptionen) lagen zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Familie körperliche Beeinträchtigungen, Entwicklungsauffälligkeiten oder psychische Belastungen vor. Deshalb benötigen Adoptivfamilien passgenaue Angebote, auf die sie bei Problemen zurückgreifen können.

Aber nicht nur die Adoptivfamilien auch die Herkunftseltern müssen bei der weitreichenden Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, sensibel unterstützt werden. Sie benötigen oftmals Hilfe bei der Bewältigung dieser Entscheidung, haben aber auch Angst vor Stigmatisierungen in ihrem Umfeld oder durch die Gesellschaft.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf nun abschließend gebilligt. Das Gesetz soll zum 1. April 2021 in Kraft treten.