Neues Gesetz
Geldwäsche ist nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Der komplexe bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert. Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen, das jetzt in Kraft getreten ist.
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Durch Geldwäsche wollen Straftäter ihre kriminellen Profite verschleiern und „schmutziges“ Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen. Die Bundesregierung will mit der Neuregelung die Strafverfolgung deutlich effektiver gestalten. Zudem soll es für Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig erheblich leichter werden, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.
Die Neuregelungen im Detail
Nach dem neuen Gesetz kommt es nicht mehr darauf an, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Entscheidend ist nur noch, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde, ganz gleich ob durch Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue.
Wenn der Täter die kriminelle Herkunft des Vermögenswertes leichtfertig nicht erkennt oder sogar in Kauf nimmt und ihn verbirgt oder verschleiert, greift bereits der neue Tatbestand der Geldwäsche.