Höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester: Das sind die wichtigsten Verbesserungen der aktuellen BAföG-Reform, die nun in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
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Mit der neuen BAföG-Reform sollen Studierende finanziell entlastet werden und mehr Flexibilität während des Studiums erhalten.
Grafik: Bundesregierung
Das BAföG ist der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung. Es ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende bessere berufliche Chancen. Die BAföG-Reform ist eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Nach der ersten BAföG-Reform im Jahr 2022 werden nun weitere wesentliche Schritte verwirklicht.
Mit der aktuellen BAföG-Reform werden die Bedarfssätze um fünf Prozent angehoben. Auch die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent.
Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten haben bei Aufnahme eine Studiums nun einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Die Studienstarthilfe soll eine besonders zielgenaue Hilfe sein. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Durch die Studienstarthilfe sollen finanzielle Hürden für einen Studienstart abgebaut werden. Sie unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Studierende, die BAföG erhalten, bekommen ein Semester länger Zeit, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Bisher galt bei einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien, dass ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden kann.
Mit der neuen Regelung ist ein Wechsel bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.
Mit der BAföG-Reform im Jahr 2022 wurde mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 Prozent bereits eine erhebliche Ausweitung des Kreises der Berechtigten erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den vergangenen beiden Jahren erstmals seit 2012 wieder gestiegen.
Mit der aktuellen BAföG-Reform werden die Eltern-Freibeträge nun erneut um insgesamt 5,25 Prozent angehoben, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird zudem künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet.
Das 29. BAföG-Änderungsgesetz ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die vorgesehenen Änderungen des BAföG wirken zum Schuljahresbeginn bzw. zum Wintersemester 2024/25.
Ja, das ist richtig. Die Bundesregierung hatte bereits eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Seitdem können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform im Jahr 2022 ergeben:
Die Bundesregierung hat zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können. Weitere Informationen dazu lesen Sie im FAQ BAföG-Reform 2022.
Ja, bereits seit 2021 kann der BAföG-Antrag online gestellt werden. Ab sofort unterstützt dabei die kostenlose BAföG Digital-App. Nutzerinnen und Nutzer können nun von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermitteln und den Status des Antrags einsehen.
Die BAföG Digital-App beinhaltet außerdem den neuen BAföG-Rechner. Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung.