Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen bekämpfen

Kabinettausschuss Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen bekämpfen

Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen. Dieser wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Behandlung übermittelt. Zudem beschloss die Bundesregierung Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie.

2 Min. Lesedauer

Teilnehmer einer Mahnwache zeigen Plakate mit den Auschriften "Gegen Hass" und "Gegen Rechtsextremismus"

Für die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stellt die Bundesregierung rund eine Milliarde Euro bis 2024 zur Verfügung.

Foto: picture alliance/dpa/Swen Pförtner

Nachdem der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus im März 2020 eingesetzt wurde, hat die Bundesregierung am Mittwoch nun dessen Abschlussbericht  beschlossen. Vorgelegt wurde der Abschlussbericht vom Beauftragten Vorsitzenden des Ausschusses, dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer. Nach den schrecklichen Anschlägen in Halle und Hanau sowie der Ermordung von Dr. Walter Lübcke bekräftigt die Bundesregierung damit nochmals ihre Entschlossenheit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Einblicke in die Arbeit des Ausschusses

Der Kabinettausschuss hatte bereits am 25. November 2020 einen umfassenden Maßnahmenkatalog  vorgelegt. Dieser wurde am 2. Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Abschlussbericht des Kabinettausschusses enthält neben einer Beschreibung der rund 14-monatigen Ausschussarbeit weitergehende Ausführungen zur konkreten Umsetzung der 89 Einzelmaßnahmen dieses Maßnahmenkatalogs.

Der Abschlussbericht des Kabinettausschusses zieht eine positive Bilanz der Ausschussarbeit:

  • Für die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit will die Bundesregierung ein Finanzvolumen von rund einer Milliarde Euro in den Jahren 2021 bis 2024 und Verstärkungsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 bereitstellen
  • Die Umsetzung aller 89 Einzelmaßnahmen hat begonnen und erfolgt maßnahmenbezogen und eigenverantwortlich durch das im Maßnahmenkatalog ausgewiesene federführende Ressort.
  • Mit der Arbeit des Kabinettausschusses hat die Bundesregierung zusätzlich zu ihren bisherigen Maßnahmen deutlich gemacht, dass die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, von Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oberste politische Priorität hat, dies gerade auch in einer Zeit von pandemiebedingt großen Herausforderungen für Staat und Gesellschaft. Deutschland ist ein Land der Vielfalt.

Was tut die Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität? Finden Sie einen Überblick in unseren Fragen und Antworten .

Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie

Darüber hinaus haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeitet. Diese enthalten Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Demokratie sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie sind dem Abschlussbericht beigefügt und wurden ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen.

Mit dem Gesetz, das in den Eckpunkten skizziert wird, soll die wehrhafte Demokratie gestärkt und sollen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Haltung und in ihrem Handeln für eine freiheitliche demokratische Grundordnung gefördert und unterstützt werden. Diese sehen unter anderem vor:

  • Es soll eine gesetzliche Grundlage für die Fördertätigkeit des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung geschaffen werden.
  • Eine den Zielen des Grundgesetzes entsprechende Verwendung staatlicher Fördermittel soll im Zuwendungsverfahren durch ein gesondertes schriftliches Bekenntnis des Antragstellers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gewährleistet werden.
  • Hetze im Netz soll stärker bekämpft, politische Bildung, Medienkompetenz und soziale Arbeit im Netz stärker gefördert werden.
  • Die Analyse und Bekämpfung neuer Extremismen soll verstärkt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes soll gesetzlich verankert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums .