Trotz Pandemie: Ausbildung soll sich lohnen

Programm „Ausbildungsplätze sichern“ wird ausgeweitet Trotz Pandemie: Ausbildung soll sich lohnen

Die Bundesregierung will Ausbildungsplätze sichern, die durch die Corona-Pandemie bedroht sind. Dafür wird das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ weiterentwickelt und verlängert. Vorgesehen ist, die Ausbildungsprämien zu verdoppeln. Zudem sollen mehr Unternehmen von den Hilfen profitieren. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen.

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Finanzielle Einbußen, eine unsichere wirtschaftliche Lage: Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor besondere Herausforderungen. Dies trifft auch viele junge Menschen, die vor dem Beginn einer Berufsausbildung stehen oder die sich in einer Ausbildung befinden. 

Deshalb will die Bundesregierung den mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gespannten Schutzschirm für Auszubildende verlängern und erweitern. Auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 soll nun einbezogen werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

Bildungsministerin Karliczek betonte: „Die Duale Ausbildung ist ein wichtiges Pfund unseres Bildungssystems und wir wollen sie sicher durch die Pandemie bringen. Wir haben daher schon im vergangenen Jahr das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auf den Weg gebracht. Und nun haben wir beschlossen, dieses Programm in einigen Punkten weiterzuentwickeln und damit den Ausbildungsmarkt zu stabilisieren.“ 

Auch Bundesarbeitsminister Heil hob die Wichtigkeit einer guten Ausbildung hervor: „Eine gute Ausbildung ist wesentlich für ein gutes Leben. Das müssen wir jungen Menschen auch in Krisenzeiten ermöglichen. Deshalb müssen wir dringend die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben stärken.“

Ausbildungsprogramm (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Die Grafik trägt die Überschrift: Bund baut Programm „Ausbildungsplätze sichern“ aus.

Darunter steht: Ziel: Ausbildungsplätze erhalten und weitere schaffen!

Es folgen drei Aufzählungspunkte, der Reihe nach lauten diese:

1. Neu: Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen: 1.000 € bei Ausbildungsfortführung trotz Pandemie-Einschränkungen.

2. Verdopplung der Ausbildungsprämien: auf 4.000 € bzw. 6.000 €, verlängert bis 2021/2022.

3. Verdopplung der Übernahmeprämie: auf 6.000 € für Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben.

Foto: Bundesregierung

Prämien werden verdoppelt

Die Bundesregierung hatte im vergangenen August das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet. Dadurch werden bisher schon kleine und mittlere Unternehmen
gefördert, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Sie erhalten Prämien, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. 

Diese Prämien will die Bundesregierung nun verdoppeln: 

  • Die Ausbildungsprämie soll ab 1. Juni 2021 statt 2.000 Euro 4.000 Euro je Ausbildungsvertrag betragen, wenn die Zahl der neu eingestellten Auszubildenden konstant bleibt. 
  • Die Ausbildungsprämie plus, die gezahlt wird, wenn die Zahl der Auszubildenden erhöht wird, soll statt 3.000 Euro künftig bei 6.000 Euro liegen. 

Zahl der Unternehmen wird ausgeweitet

Gleichzeitig will die Bundesregierung, dass die Hilfen mehr Unternehmen zugutekommen. Konnten bisher kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern die Ausbildungsprämien beantragen, so sollen es ab dem 1. Juni 2021 Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern sein.

Wie bislang auch geht es um Betriebe, die in erheblichem Umfang durch die Corona-Krise getroffen sind, weil sie beispielsweise Kurzarbeit durchführen müssen oder erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Auch die Übernahmeprämie, die für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben gezahlt wird, soll verdoppelt werden: Statt wie bisher 3.000 Euro soll diese Prämie künftig 6.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag betragen. Diese können alle Unternehmen erhalten – unabhängig von der Betriebsgröße.

Zusätzliche finanzielle Hilfen

Der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll ebenfalls verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.

Zusätzlich wird ein Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt. Dieser greift, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch in geringem Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.

Zuschüsse für Prüfungs-Vorbereitungen  

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Auszubildende in diesem Jahr bei ihrer Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. So erhalten Betriebe Zuschüsse zu den Kosten für externe Vorbereitungslehrgänge. Voraussetzung ist, dass sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen.