Hochwasserhilfen
Die von der Bundesregierung vorgelegte „Aufbauhilfeverordnung 2021“ zur Unterstützung der vom Juli-Hochwasser betroffenen Regionen ist in Kraft getreten. Darin sind die Kriterien zur Erhebung der Schäden geregelt und die Aufteilung zwischen den betroffenen Ländern festgelegt. Der Bund und die Länder können nun mit der Umsetzung beginnen.
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Der Bund unterstützt die vom Hochwasser betroffenen Regionen schnell und langfristig beim Wiederaufbau. Die Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung Hochwasser-Regionen schreiten weiter voran. Der „Aufbauhilfeverordnung 2021“, die die Verteilung und Verwendung der Milliardenhilfen zum Wiederaufbau regelt, hatten Bundestag und Bundesrat zuvor zugestimmt. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 16. September 2021 können der Bund und die betroffenen Länder nun eine Verwaltungsvereinbarung mit detaillierten Regelungen und Verfahrensvorschriften für die einzelnen Aufbauprogramme der Länder schließen.
Mit der jetzigen Verordnung seien wichtige Details der Durchführung des Wiederaufbaus geregelt, „damit die Betroffenen schnell, umfassend und fair entschädigt werden können“, fasst Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Beschluss zusammen. „Der Bund leistet damit einen wichtigen Beitrag, um den Geschädigten das Geld für den Wiederaufbau schnell zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Genaue Regelung der Schadenserhebung
Die Verteilung der Mittel findet auf Basis der Schadenserhebungen in den betroffenen Ländern statt. Die Aufbauhilfeverordnung liefert die dafür notwendigen Bewertungskriterien, damit die Vergabe verhältnismäßig und gerecht stattfinden kann.
Dabei werden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. In begründeten Härtefällen, etwa bei weiterhin existenzbedrohender Lage oder zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, können die Ausgleichszahlungen sogar 100 Prozent betragen. Hinzu kommen die Soforthilfen des Bundes und Leistungen Dritter, zum Beispiel aus Versicherungen. Bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur übernimmt der Aufbauhilfefonds ebenfalls bis zu 100 Prozent der Kosten. Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 definiert.
Nach jetzigem Stand der Schadensermittlungen entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der Mittel. Dieser Verteilungsschlüssel wird nochmals angepasst, sobald die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht.
Finanzielle Hilfen in Milliardenhöhe
Zur Beseitigung der immensen Schäden durch das Hochwasser im Juli 2021 wird das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet – und davon 2021 mit einer ersten Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16 Milliarden Euro. Diese enthalten 2 Milliarden Euro des Bundes für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes und 14 Milliarden Eurofür Wiederaufbaumaßnahmen in den Ländern, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.
Neben der Schadensbeseitigung auch Prävention
Neben der Beseitigung von bestehenden Flutschäden verbessert die Aufbauhilfeverordnung zudem zukunftsgerichtete Präventivmaßnahmen. So können zum Beispiel auch technische Modernisierungsmaßnahmen finanziert werden, solange die ermittelte Schadenshöhe dadurch nicht überschritten wird. Dabei können die Länder eine ans Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko angepasste Wiederherstellungsweise zur Finanzierungsbedingung machen.