Gesundheitspolitik
Kassenpatienten können künftig schneller Arzttermine bekommen. Außerdem wird die Versorgung auf dem Land verbessert. Das sind die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, das am 11. Mai 2019 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist.
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Terminservicestellen sind künftig bundesweit über die einheitliche Notdienstnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Auch online können Patienten demnächst Kontakt aufnehmen. Die Servicestellen werden künftig nicht nur bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen, sondern auch bei der Suche nach Haus- und Kinderärzten. Wer akute Beschwerden hat, kann gleich in offene Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt werden.
Die Sprechstundenzeit von Ärzten wird sich auf mindestens 25 Stunden pro Woche erhöhen – statt bisher 20 Stunden. Fachärzte, die die Grundversorgung sichern wie Orthopäden, Frauen- oder HNO-Ärzte, müssen davon fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergabe anbieten. Dementsprechend wird die Vergütung verbessert: Ärzte, die mehr arbeiten und zusätzliche Leistungen erbringen, werden dafür auch entlohnt werden.
Terminservicestellen gibt es seit 2016. Die Bundesregierung hatte die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz dazu verpflichtet, die Servicestellen einzurichten. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Anspruch auf einen Wunsch-Arzt gibt es nicht. Mit dem neuen Gesetz wird die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 eingeführt. Bislang gibt es für die einzelnen Servicestellen in Deutschland unterschiedliche Nummern und Erreichbarkeiten.
Mehr Ärzte auf dem Land
Weitere Maßnahmen des Gesetzes zielen darauf ab, die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Dort praktizierende Ärzte erhalten einen finanziellen Zuschlag. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, mehr Geld für Praxisgründungen auf dem Land zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen sie neue Versorgungsformen anbieten, wenn es zu wenige Arztpraxen gibt - etwa Patientenbusse, digitale Sprechstunden oder mobile Praxen.
Zahlreiche Leistungsverbesserungen
"Dieses Gesetz wird die Versorgung besser, schneller und digitaler machen", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor dem Deutschen Bundestag.
Das Gesetz sieht zahlreiche Leistungsverbesserungen für gesetzlich Versicherte vor. So wird der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung erweitert. Wer beispielsweise an Krebs erkrankt und sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen muss, kann auf Kosten der Krankenversicherung Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen einfrieren lassen.
Wer Zahnersatz braucht, bekommt statt 50 Prozent der Kosten künftig 60 Prozent erstattet.
Ab 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten ihre Patientenakte elektronisch zur Verfügung stellen. Zugreifen können die Versicherten auf die medizinischen Daten dann auch mobil über Smartphone und Tablet. Der Datenschutz bleibt dabei wichtig: Ohne Einwilligung der Versicherten geht nichts.
Transparenz bei Vorstandsgehältern
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Vergütung der Vorstandstätigkeiten bei den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. In der Vergangenheit wurde immer wieder Kritik laut, dass die Vorstandsgehälter zu hoch und intransparent seien. Das wird sich jetzt ändern. Künftig muss die Höhe der Vorstandsgehälter klar erkennbar ist.
Im parlamentarischen Verfahren sind noch einige weitere Regelungen zu dem Gesetz hinzugekommen. So wird sich beispielsweise auch die Gesellschaftsstruktur der Gesellschaft für Telematik ändern. Ihre Aufgabe ist es, die elektronische Gesundheitskarte und die digitale Infrastuktur im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Künftig wird das Bundesgesundheitsministerium Mehrheitsgesellschafter sein. Ziel ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen schneller voranzutreiben.