Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern schützen

Fragen und Antworten zum Anti-Doping-Bericht Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern schützen

Die Bundesregierung hat einen Evaluierungsbericht zu Doping im Sport beschlossen. Konkret geht es um die Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen.

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In einem Labor werden Blutproben in Reagenzgläsern untersucht.

Der Anti-Doping-Kampf schützt die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler und will einen fairen Wettbewerb sichern.

Foto: picture-alliance/ KEYSTONE

Warum ist der Kampf gegen Doping so wichtig?

Die Bundesregierung bekämpft den Einsatz von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport. Damit schützt sie zum einen die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Zum anderen will sie damit einen fairen Sportwettbewerb sichern.

Warum gibt es einen Prüfbericht?

Im Dezember 2015 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport in Kraft. Kern des Gesetzes ist die Evaluierung des bestehenden Anti-Doping-Gesetzes, mit dem erstmals Selbstdoping im Leistungssport unter Strafe gestellt worden war.

Wer hat geprüft?

Der Deutsche Bundestag hatte beschlossen, dass die Überprüfung nicht allein von der Bundesregierung durchgeführt werden soll. Vielmehr sollte wissenschaftlicher Sachverstand einbezogen werden. Im Einvernehmen mit dem Parlament haben die Professoren Elisa Hoven und Michael Kubiciel geprüft.

Wie wurde geprüft?

Grundlage waren Daten der polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Strafverfolgungsstatistik und staatsanwaltliche Ermittlungsakten. Hinzu kamen Erkenntnisse von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichten, den Athletenvertretungen, der Nationalen Anti-Doping-Agentur, dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Zollverwaltung.

Welche Empfehlungen enthält der Bericht?

Die Sachverständigen empfehlen unter anderem, die Beschränkung des Täterkreises über den Leistungssport hinaus auszudehnen. Zudem fordern sie eine gezieltere Kronzeugenregelung, um Hintermänner und Helfer besser überführen zu können. Außerdem raten die Prüfer, die Athletinnen und Athleten stärker als bislang über die Hinweisgebersysteme der Nationalen und der Welt-Anti-Doping Agentur und deren Funktionsweise zu informieren. Hier seien die Sportverbände in der Pflicht. Den Ländern wird die Einrichtung von weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften empfohlen.