Zukunft deutscher Polizeiarbeit gestärkt

Neuausrichtung Bundeskriminalamt Zukunft deutscher Polizeiarbeit gestärkt

Das Bundeskriminalamt wird neu und zukunftssicher aufgestellt. Die entsprechenden Regelungen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes sind am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für sogenannte Gefährder war bereits im Juni 2017 in Kraft getreten.

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Blick auf das Hauptgebäude des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden.

Das 1951 gegründete Bundeskriminalamt hat seinen Hauptsitz in Wiesbaden.

Foto: Bundeskriminalamt

Die Sicherheitslage in Deutschland bleibt gegenwärtig angespannt. Das Bundeskriminalamt (BKA) wird deshalb neu und zukunftsgerichtet aufgestellt. Seine Rolle wird in zweierlei Hinsicht gestärkt: als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit.

Neue gemeinsame IT-Standards

Dank der neuen Regelungen können künftig zum Beispiel auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden.
Ziel der Neustrukturierung ist es insbesondere, eine moderne IT-Architektur für das BKA zu schaffen. Dies erfordert den Umbau des bisherigen IT-Systems im BKA - von einer Struktur gut gepflegter, aber verschiedener "Datentöpfe" hin zu einer hochmodernen, einheitlichen IT-Landschaft. Das Gesetz verbessert die Datenqualität und etabliert neue gemeinsame IT-Standards.

Elektronische Fußfessel möglich

Bereits im Juni 2017 hatte das Bundeskriminalamt die Befugnis erhalten, den Aufenhalt sogenannter Gefährder mittels elektronischer Fußfesselzu überwachen. Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthält einen Sender, um Gefährder besser beobachten zu können. Sogenannte Gefährder sind Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht.

Anlass für das Gesetz ist das BVerfG-Urteil vom 20. April 2016. Darin wurden Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil macht eine Neuregelung bis Juni 2018 erforderlich. Zudem galt es, die EU-Richtlinie 2016/680 vom 27. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.