Der Schienenverkehr soll leiser werden. Güterwagen, die eine höhere Lärmemission verursachen als zulässig, dürfen vom 13. Dezember 2020 an nicht mehr auf dem deutschen Netz fahren. Das sieht der Gesetzentwurf zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen vor, den der Bundesrat jetzt verabschiedet hat.
Der Betrieb zu lauter Güterwagen wird verboten.
Foto: DB Systel GmbH / Miethe
So wird der Betrieb lauter Güterwagen ab dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2020 verboten. Als "laut" gelten Güterwagen, die bei ihrer Inbetriebnahme die Fahrgeräuschgrenzwerte nach der Technischen Spezifikation Interoperabilität Teilsystem Fahrzeuge Lärm (TSI Lärm) nicht einhalten mussten. Diese Wagen sind häufig mit Grauguss-Bremssohlen ausgestattet, die einen großen Teil des Schienenlärms verursachen.
Die vom Schienengüterverkehr ausgehende Schallemission erreicht oft einen Wert, der als schädliche Umwelteinwirkung gelten kann. Für Menschen, die nachts ständig hohen Schalleinwirkungen ausgesetzt sind, sind die gesundheitlichen Risiken deutlich erhöht. Der Gesetzentwurfes soll daher die Bevölkerung vor dieser schädlichen Umwelteinwirkung schützen.
So wird der Betrieb lauter Güterwagen ab dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2020 verboten. Bis dahin hat die Wirtschaft ausreichend Zeit, sich durch Umrüstung von Güterwagen auf leise Bremssohlen auf diesen Stichtag vorzubereiten. Finanziell gefördert wird die Umrüstung durch ein Förderprogramm und lärmabhängige Trassenpreissysteme.
Ausnahmen greifen, wenn laute Güterwagen nur noch so langsam fahren, dass sie den zulässigen Schallleistungspegel nicht überschreiten. Damit wird erreicht, dass Güterzüge weniger Lärm verursachen. Der EU-weit geltende Anspruch auf Netzzugang bleibt folglich gewahrt.