1 Min. Lesedauer
Mehr Neubauten, eine starke soziale Wohnraumförderung und eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte bei den Wohnkosten sind wichtige Ziele, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Die Bundesregierung stellt jährlich gut 518 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.
Das Bündnis für Bezahlbares Wohnen will in Ballungsräumen mehr Grundstücke für den Neubau mobilisieren und kostengünstigeres Bauen ermöglichen.
2015 wird das Wohngeld erhöht: Mit 630 Millionen Euro stehen dafür 130 Millionen mehr zur Verfügung als 2014.
Die sogenannte Mietpreisbremse trägt dazu bei, dass Mieten in Ballungsräumen auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben. Die Bundesregierung hat dazu am 1. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Bundesländer können danach Gebiete mit an-gespannter Wohnungssituation für höchstens fünf Jahre festlegen. Zugleich müssen sie darlegen, wie der Wohnungsmangel beseitigt werden kann. Wenn die Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, darf die neue Wohnungsmiete bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und die Erstvermietung nach einer umfassenden Sanierung sind ausgenommen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten.
Im Maklerrecht gilt künftig: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn.
Immer mehr ältere Menschen wollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben. Deshalb sind mehr altersgerechte Wohnungen erforderlich. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ haben Bund und KfW bis Juni 2014 insgesamt den Umbau von rund 130.000 Wohnungen gefördert. Über ein weiteres KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wird die Förderung bis Ende 2014 fortgesetzt.