Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat bei Gesetzesvorhaben. Der Ausschuss kann auch selbst initiativ werden und Vorschläge unterbreiten. Der WSA repräsentiert neben Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Landwirten und Verbrauchern auch weitere wichtige Interessengruppen aus dem wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Nach Artikel 301 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat der Ausschuss höchstens 350 Mitglieder. Sie werden auf Vorschlag der EU-Länder vom Ministerrat ernannt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Alle Mitglieder handeln weisungsungebunden. Bevölkerungsstarke EU-Mitglieder, unter ihnen auch Deutschland, entsenden je 24 Vertreter in den Wirtschafts- und Sozialausschuss.